Asset-Herausgeber

Zurück Grundsätzliches

Grundsätzliches – warum es dieses Projekt gibt

Verwilderte Hauskatzen sind ehemalige Hauskatzen ohne Menschenkontakt: scheu, ohne Halter und nicht als Heimtiere geeignet. Das Land Vorarlberg lässt sie tierschutzgerecht einfangen, kastrieren, kennzeichnen und am Fundort wieder freilassen, um unkontrollierte Vermehrung zu stoppen, Tierleid zu verringern und Bestände zu stabilisieren. Das Projekt lebt von Mithilfe: Sichtungen bitte an die Tierschutzombudsstelle oder an eine teilnehmende Tierärztin bzw. einem teilnehmenden Tierarzt melden und Freigängerkatzen kastrieren lassen.

 

Was sind verwilderte Hauskatzen bzw. Streunerkatzen?

Verwilderte Hauskatzen sind Katzen, die ursprünglich Hauskatzen waren oder von solchen abstammen, aber ohne direkten menschlichen Kontakt leben. Sie sind nicht auf Menschen sozialisiert, meist sehr scheu und lassen sich in der Regel nicht anfassen. Als Heimtiere eignen sie sich daher nicht. Der Begriff „Streunerkatzen“ wird umgangssprachlich häufig synonym verwendet.

Wem gehören verwilderte Hauskatzen?

Verwilderte Hauskatzen haben keinen Halter/ keine Halterin. Sie gehören rechtlich keiner Person oder Institution. Obwohl sie keine Wildtiere sind, stehen sie aufgrund ihres Verhaltens näher an wildlebenden Tieren als an Heimtieren.

Was ist das Katzenkastrationsprojekt des Landes?

Das Land Vorarlberg finanziert ein Projekt, bei dem verwilderte Hauskatzen eingefangen, tierärztlich kastriert, eindeutig als kastriert gekennzeichnet und anschließend wieder an ihrem ursprünglichen Aufenthaltsort freigelassen werden. Ziel ist es, weiteres Tierleid durch unkontrollierte Vermehrung zu verhindern und Populationen langfristig zu stabilisieren.

Warum ist dieses Projekt notwendig?

Katzen vermehren sich sehr schnell. Ohne Kastration entstehen innerhalb kurzer Zeit große Populationen, in denen viele Tiere krank, verletzt oder unterernährt sind. Besonders Kitten sterben häufig früh und qualvoll. Kastration ist die einzige wirksame und nachhaltige Maßnahme, um diesen Kreislauf zu durchbrechen.

Warum betrifft das auch Freigängerkatzen?

Nicht kastrierte Freigängerkatzen sind eine der Hauptursachen für die Entstehung verwilderter Katzenpopulationen. Jede unkastrierte Katze mit Freigang kann zur Geburt weiterer verwilderter Katzen beitragen. Deshalb ist die Kastration von Katzen mit Zugang ins Freie in Österreich grundsätzlich verpflichtend, sofern die Tiere nicht für eine kontrollierte Zucht gemeldet sind.

Wie funktioniert die Fortpflanzung von Katzen?

Katzen werden sehr früh geschlechtsreif, oft bereits im Alter von vier bis sechs Monaten. Weibliche Katzen können mehrmals pro Jahr rollig werden und mehrere Würfe bekommen. Zwischen zwei Würfen liegen oft nur wenige Wochen. Dadurch kann sich eine Population innerhalb kurzer Zeit stark vergrößern.

Wie viele Nachkommen kann ein Katzenpaar haben?

Katzen haben eine sehr hohe Reproduktionsrate. Weibliche Katzen können bereits ab etwa dem 4.–6. Lebensmonat geschlechtsreif werden. Unter günstigen Bedingungen sind bis zu drei Würfe pro Jahr möglich, mit im Durchschnitt etwa vier Kitten pro Wurf.

Wenn man das als Rechenbeispiel unter idealisierten Annahmen betrachtet (frühe Geschlechtsreife, mehrere Würfe pro Jahr, ausgeglichene Geschlechterverteilung, keine Verluste), ergeben sich innerhalb kurzer Zeit sehr große Zahlen: Aus einem einzigen fortpflanzungsfähigen Katzenpaar können theoretisch innerhalb von fünf Jahren bis zu rund 13.000 Nachkommen hervorgehen.

Daher der dringende Appell im Sinne des Tierschutzes: 

  •  Wenn Sie in Ihrer Umgebung verwilderte Hauskatzen wahrnehmen, werden Sie aktiv. Melden Sie sich bei der Tierschutzombudsstelle Vorarlberg und lassen Sie sich beraten, wie Sie durch Ihre Mithilfe einen wichtigen Beitrag zum Schutz dieser Tiere leisten können.
  •  Vermeiden Sie Katzenelend – lassen Sie Ihre Katze bzw. Ihren Kater kastrieren. 
     
Was passiert ohne Kastrationsprogramme?

Ohne Kastration nehmen Populationen weiter zu. Das führt zu wachsendem Tierleid, hoher Krankheitslast, kurzer Lebenserwartung und zunehmenden Konflikten. Dieses Leid bleibt oft unsichtbar, ist aber eines der großen ungelösten Tierschutzprobleme.

Warum ist es wichtig, dass viele Menschen mithelfen – und warum werden Bürgerinnen und Bürger einbezogen?

Verwilderte Hauskatzen leben meist im Verborgenen und verteilt über viele kleine Standorte, etwa an Siedlungsrändern, in Industriegebieten, bei leerstehenden Gebäuden oder in Hofnähe. Behörden führen keine Fangaktionen durch und können diese Tiere nicht flächendeckend erfassen. Das Projekt kann daher nur funktionieren, wenn Menschen vor Ort aktiv werden.
Mitzuhelfen bedeutet in diesem Projekt konkret, Verantwortung zu übernehmen: verwilderte Hauskatzen zu melden, Fangaktionen vorzubereiten, Katzen tierschutzgerecht einzufangen, sie zu einer teilnehmenden Tierarztpraxis zu bringen und nach der Kastration wieder am gleichen Ort freizulassen. Gleichzeitig wird niemand allein gelassen: Alle Schritte erfolgen unter Anleitung und in Abstimmung mit teilnehmenden Tierärzten und Tierärztinnen, dem Vorarlberger Tierschutzheim und der Tierschutzombudsstelle.
Sollte ein Wurf vorhanden sein, können die Kitten in den ersten 8 Lebenswochen an den Menschen gewöhnt werden und dann im Alter ab 8 Wochen als Heimtier aufgenommen und/oder vermittelt werden. Eine Gewöhnung an den Menschen ist nur in dieser frühen Phase möglich. Findet diese nicht statt, bleiben die Kitten im Normalfall wild und sollten weiter beobachtet werden, da auch sie mit Einsetzen der Geschlechtsreife eingefangen und kastriert werden sollten.
 

Brauche ich besondere Vorkenntnisse, um mitzuhelfen?

Nein. Es sind keine fachlichen Vorkenntnisse erforderlich. Alles, was für eine Fangaktion notwendig ist, wird erklärt und begleitet. Wer helfen möchte, kann dies auf unterschiedliche Weise tun – durch Beobachtung, Meldung, organisatorische Unterstützung oder, ganz wichtig, in Abstimmung auch durch praktische Mithilfe. Welche Rolle sinnvoll ist, kann gerne gemeinsam mit der Tierschutzombudsstelle geklärt werden.

Wie kann ich helfen?

Wenn du verwilderte Hauskatzen in deiner Umgebung bemerkst, nimm Kontakt mit einem teilnehmenden Tierarzt/Tierärztin, oder zur Tierschutzombudsstelle auf. Dort wird gemeinsam geklärt, ob es sich um verwilderte Katzen handelt, wie viele Tiere betroffen sind und wie eine Fang- und Kastrationsaktion sinnvoll organisiert werden kann.

Kontaktdaten

Tierschutzombudsstelle

Postanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz

Standortanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 42099

F +43 5574 511 942095

tierschutzombudsstelle@vorarlberg.at