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Bauernhöfe und Katzen in Hofnähe

Bauernkatzen sind Hofkatzen mit Halter und fallen – wie alle Freigänger – unter die Kastrationspflicht. Verwilderte Hauskatzen dagegen haben keinen Halter. Sie siedeln sich wegen Futter und Unterschlupf oft in Hofnähe an und gehören nicht zum Betrieb. Sichtungen sollten der Tierschutzombudsstelle gemeldet werden. Fangaktionen erfolgen nur in Abstimmung und unter Information der Landwirtin bzw. des Landwirts. Landwirte können freiwillig unterstützen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

 

Sind „Bauernkatzen“ verwilderte Hauskatzen?

Nein. Katzen, die auf einem Bauernhof gehalten werden, sind keine verwilderten Hauskatzen. Sie stehen in der Verantwortung ihrer Halterinnen und Halter und unterliegen – wie andere Freigängerkatzen auch – der Kastrationspflicht (Ausnahme: kontrollierte Zucht).
 

Warum gibt es trotzdem verwilderte Hauskatzen in der Nähe von Bauernhöfen?

In der Nähe von Höfen siedeln sich verwilderte Hauskatzen häufig an, weil sie dort Futterquellen, Unterschlupf und ruhige Rückzugsorte finden. Diese Katzen gehören jedoch nicht zum Betrieb und sind keine „Bauernkatzen“.

Wer ist zuständig, wenn sich verwilderte Hauskatzen bei einem Bauernhof aufhalten?

Verwilderte Hauskatzen haben keinen Halter. Auch wenn sie sich auf oder nahe einem landwirtschaftlichen Betrieb aufhalten, liegt die Verantwortung für diese Tiere nicht beim Betrieb. Wenn solche Katzen bemerkt werden, kann dies der Tierschutzombudsstelle gemeldet werden. Wichtig ist – niemals einfach eine Fangaktion oder ähnliches planen ohne Rücksprache mit dem Landwirt – auch wenn die Katzen nicht in seinem Besitz sind, der Grund auf dem sie sich aufhalten ist es.

Können Landwirtinnen und Landwirte mithelfen?

Ja, sehr gerne – auf freiwilliger Basis. Landwirtinnen und Landwirte können sich melden oder bei Fangaktionen mithelfen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Ziel ist eine partnerschaftliche Lösung, die Tierleid reduziert, ohne Verantwortung unangemessen zu verschieben

Kontaktdaten

Tierschutzombudsstelle

Postanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz

Standortanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 42099

F +43 5574 511 942095

tierschutzombudsstelle@vorarlberg.at