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So läuft das Projekt praktisch ab

Das Vorarlberger Katzenkastrationsprojekt organisiert das tierschutzgerechte Fangen, Kastrieren, Kennzeichnen (Ear Tipping) und anschließende Freilassen verwilderter Hauskatzen. Das Vorgehen stabilisiert Bestände, verhindert Nachrücken unkastrierter Tiere und reduziert nachhaltig Tierleid.

 

Wer ist die erste Ansprechstelle?

Die Tierschutzombudsstelle Vorarlberg ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um verwilderte Hauskatzen, Fang, Kastration, Kitten und das weitere Vorgehen.

Welche Tierärztinnen und Tierärzte machen mit?

Am Projekt beteiligen sich ausgewählte Tierarztpraxen. 

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für die Kastration verwilderter Hauskatzen werden im Rahmen des Projekts geteilt getragen: teilnehmende Tierärztinnen und Tierärzte verzichten auf 25% des fixen Tarifs, den sie üblicherweise für Kastrationen verrechnen. Die restlichen 75% der Kosten werden vom Land Vorarlberg getragen. Die Verrechnung erfolgt direkt zwischen Tierärzten/Tierärztinnen und dem Land. 
Für einkommensschwache Personen, die entweder eine Mindestsicherung oder eine Mindestpension beziehen gibt es für die Kastration der eigenen Katzen ebenfalls Unterstützung: hier sind 50% des üblichen, fixen Tarifs vom Tierhalter bzw. der Tierhalterin selbst zu tragen, die restlichen 50% werden gemeinsam von den Tierärzten/Tierärztinnen und dem Land getragen. 

Wird nur kastriert oder werden auch weitere Behandlungen durchgeführt? Wer übernimmt diese Kosten?

Im Rahmen des Katzenkastrationsprojekts stehen Kastration und die notwendige Kennzeichnung der Tiere im Mittelpunkt. Zur Kastration gehört selbstverständlich auch eine angemessene Schmerzmedikation im Zusammenhang mit dem operativen Eingriff. Ebenso erfolgt eine Parasitenbehandlung. Weitere tierärztliche Behandlungen, etwa aufgrund von Erkrankungen, oder Verletzungen, sind nicht automatisch Bestandteil des Projekts. Die Kosten für weiterführende Behandlungen sind nicht grundsätzlich vom Land gedeckt und müssen gesondert geklärt werden. In solchen Fällen erfolgt eine Abstimmung, um das weitere Vorgehen im Sinne des Tierwohls festzulegen.

Wie erkenne ich verwilderte Hauskatzen?

Verwilderte Hauskatzen sind in der Regel sehr scheu und meiden den direkten Kontakt mit Menschen. Sie lassen sich nicht anfassen und halten meist deutlichen Abstand. Nähern sich Menschen, ziehen sie sich rasch zurück oder verschwinden vollständig. Oft sind verwilderte Hauskatzen vor allem in den frühen Morgen- oder Abendstunden aktiv, wenn wenig Betrieb herrscht. 
Auch das äußere Erscheinungsbild kann Hinweise geben. Verwilderte Katzen wirken mitunter ungepflegt, sehr schlank oder weisen Verletzungen, verfilztes Fell oder Parasitenbefall auf. Das äußere Erscheinungsbild allein ist jedoch kein sicheres Kriterium - auch eine Katze, die gepflegt aussieht, kann eine verwilderte Hauskatze sein.
Entscheidend ist daher immer eine Gesamteinschätzung aus Verhalten, Reaktion auf Menschen und Aufenthaltssituation. Im Zweifel sollte die Situation mit der Tierschutzombudsstelle Vorarlberg abgeklärt werden, bevor Maßnahmen gesetzt werden.

Wo bekomme ich eine Katzenfalle?

Lebendfallen können über teilnehmende Tierarztpraxen oder das Vorarlberger Tierschutzheim bezogen bzw. ausgeliehen werden. Eine Kaution von 100 Euro ist zu hinterlegen, die aber bei Rückgabe der Falle wieder zurückgegeben wird. Die Tierschutzombudsstelle kann Auskunft darüber geben, welche Stelle am nächsten ist.

Wie lange dauert es, bis eine Katze gefangen ist?

Das ist sehr unterschiedlich und lässt sich nicht pauschal vorhersagen. In manchen Fällen geht eine Katze bereits nach wenigen Stunden in die Falle, in anderen Fällen kann es mehrere Tage oder auch Wochen dauern. Entscheidend sind das Verhalten des Tieres, seine bisherigen Erfahrungen sowie die örtlichen Gegebenheiten. Wichtig sind Geduld, eine gute Vorbereitung und die regelmäßige Kontrolle der Falle. Die Lebendfalle sollte nicht sofort scharf gestellt werden. Vielmehr ist es sinnvoll, die Katze zunächst an die Falle zu gewöhnen, indem sie offen aufgestellt und mit attraktivem Futter bestückt wird. Erst wenn die Katze die Falle wiederholt und ohne Zögern betritt, sollte sie scharf gestellt werden. Dieses schrittweise Vorgehen reduziert Stress, vermeidet Fehlfänge und senkt das Risiko von Verletzungen oder Panikreaktionen. Ein sorgfältig geplanter Fang ist tierschutzgerecht und erhöht zugleich die Erfolgsaussichten.

Was muss ich vor dem Fang organisieren?

Vor dem Fang ist eine sorgfältige Planung entscheidend, damit die Katze möglichst stressarm gefangen und zeitnah kastriert werden kann. 

  •  Zunächst sollte abgeklärt werden, welche Tierarztpraxis in der Nähe am Katzenkastrationsprojekt teilnimmt und zu welchem Zeitpunkt eine Kastration möglich ist. Dabei ist es wichtig, Öffnungszeiten, Wochenenden und mögliche OP-Tage zu berücksichtigen, um lange Wartezeiten für das Tier zu vermeiden.
  •  Im nächsten Schritt wird eine geeignete Lebendfalle benötigt. Diese kann in der Regel über teilnehmende Tierarztpraxen oder das Vorarlberger Tierschutzheim ausgeliehen werden. Die Funktionsweise der Falle sollte vorab erklärt werden, damit sie korrekt und sicher eingesetzt werden kann.
  •  Bevor die Falle scharf gestellt wird, sollte die Katze an die Falle gewöhnt werden. Dazu wird die Falle zunächst offen aufgestellt und mit attraktivem Futter bestückt. Erst wenn die Katze die Falle wiederholt und ohne Zögern betritt, wird in Absprache mit der Tierarztpraxis der Zeitpunkt festgelegt, zu dem die Falle scharf gestellt wird. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass die Falle ab diesem Zeitpunkt engmaschig kontrolliert werden kann.
  •   Zusätzlich sollten einige praktische Vorbereitungen getroffen werden. Dazu zählen geeignetes Futter, eine rutschfeste Unterlage für den Fallenboden, etwa ein Stück Karton, sowie eine Decke zum Abdecken der Falle. Das Abdecken reduziert Stress für das Tier während des Transports und nach dem Fang.

Eine gute Vorbereitung ist nicht nur im Sinne des Tierschutzes wichtig, sondern erhöht auch die Erfolgschancen der Fangaktion erheblich.

Was ist beim Fangen verwilderter Hauskatzen zu beachten?

Das Einfangen verwilderter Hauskatzen erfordert Zeit, Geduld und eine gute Vorbereitung. Die Lebendfalle sollte an einem Ort aufgestellt werden, an dem die Katze regelmäßig unterwegs ist und der möglichst vor Witterungseinflüssen wie Hitze, Regen oder Kälte geschützt ist. Wichtig ist, die Falle zunächst nicht scharf zu stellen. Stattdessen wird sie offen mit besonders attraktivem Futter bestückt, damit die Katze Vertrauen fasst und sich daran gewöhnt, die Falle zu betreten. Es ist wichtig, sich mit der nächsten Nachbarschaft zu besprechen, dass sichergestellt wird, dass die Tiere ausschließlich in den Fallen Futter bereitgestellt bekommen.
Bei sehr scheuen Tieren kann es sinnvoll sein, das Futter anfangs direkt am Eingang der Falle zu platzieren. Erst wenn die Katze wiederholt und ohne Zögern in die Falle geht, wird das Futter schrittweise weiter nach hinten gestellt. Dieser Gewöhnungsprozess ist entscheidend, um Stress und Fehlfänge zu vermeiden.

Eine scharf gestellte Falle darf niemals über längere Zeit unbeaufsichtigt bleiben. Tiere dürfen keinesfalls lange in der Falle sitzen, da dies erheblichen Stress bedeutet. Sobald eine Katze gefangen ist, wird sie zeitnah zum vereinbarten Tierarzt gebracht. Nach der Kastration und einer kurzen Aufwachphase wird die Katze wieder an dem Ort freigelassen, an dem sie eingefangen wurde.

Kann ich mehrere Katzen gleichzeitig fangen oder mehrere Fallen gleichzeitig aufstellen?

Grundsätzlich ist das möglich, wenn mehrere verwilderte Katzen an einem Ort leben. Voraussetzung ist, dass jede scharf gestellte Falle engmaschig kontrolliert werden kann und dass Transport und tierärztliche Versorgung für alle gefangenen Katzen gewährleistet sind. Vor dem gleichzeitigen Einsatz mehrerer Fallen ist daher eine Abstimmung mit den teilnehmenden Tierärztinnen bzw. Tierärzten oder der Tierschutzombudsstelle erforderlich, damit realistisch geplant werden kann, wie viele Tiere zeitgleich behandelt werden können.

Was passiert beim Tierarzt?

Beim Tierarzt wird die verwilderte Hauskatze zunächst in Narkose gelegt und anschließend kastriert. Die Kastration erfolgt fachgerecht und unter tierschutzgerechten Bedingungen. Gleichzeitig wird die Katze eindeutig als kastriert gekennzeichnet, in der Regel durch eine gut sichtbare Markierung (Ear Tipping), damit sie künftig nicht erneut eingefangen wird. Im Rahmen des Eingriffs erhält die Katze eine angemessene Schmerzmedikation. Diese deckt sowohl die Kastrationswunde als auch die Markierung ab. 
Nach der Operation bleibt die Katze so lange beim Tierarzt, bis sie stabil aus der Narkose erwacht ist. Die Dauer dieses Aufenthalts ist unterschiedlich, beträgt aber in der Regel einige Stunden. Ziel ist, dass die Katze wieder wach, orientiert und transportfähig ist.
Anschließend wird die Katze wieder mitgegeben, damit sie möglichst zeitnah an dem Ort freigelassen werden kann, an dem sie eingefangen wurde. Eine längere Unterbringung ist bei verwilderten Hauskatzen in der Regel nicht sinnvoll, da sie starken Stress verursacht.

Warum werden die Katzen wieder freigelassen?

Verwilderte Hauskatzen können in der Regel nicht als Heimtiere gehalten werden, weil sie nicht an den Menschen gewöhnt sind. Durch die Rückkehr in ihr Revier verhindern sie zudem, dass neue unkastrierte Katzen nachrücken. Das Einfangen–Kastrieren–Freilassen-Konzept stabilisiert die Population und reduziert langfristig Tierleid.

Was ist beim Freilassen zu beachten?

Die Katze sollte am gleichen Ort freigelassen werden, an dem sie gefangen wurde, und selbstständig die Transportbox oder Falle verlassen können. Ein ruhiger Zeitpunkt und eine möglichst stressarme Umgebung sind dabei wichtig.

Kontaktdaten

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Postanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz

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