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Zurück Katzenkastrationsprojekt-Rechtliches

Rechtliches und Verantwortung

Das Einfangen verwilderter Hauskatzen zur Kastration ist rechtlich erlaubt und ausdrücklich erwünscht, denn in Österreich besteht Kastrationspflicht. Die Kastration und Kennzeichnung der Tiere erfolgt unter Narkose. Durch die eindeutige Kennzeichnung bereits kastrierter Tiere wird verhindert, dass ein Tier erneut gefangen und zum Tierarzt gebracht wird und somit den mit einer solchen Aktion verbundenen Stress erneut ausgesetzt wird.

 

Darf ich verwilderte Hauskatzen fangen?

Ja. Das Einfangen verwilderter Hauskatzen zum Zweck der Kastration ist zulässig und ausdrücklich erwünscht, sofern es sachgerecht, tierschonend und in Abstimmung mit dem Kastrationsprojekt erfolgt.

Ist das Einfangen und Kastrieren nicht Tierquälerei?

Nein. Das Einfangen bedeutet zwar kurzfristigen Stress für die Katzen, verhindert aber langfristig erhebliches Leid. Die Kastration erfolgt unter Narkose, die Tiere werden fachgerecht versorgt und anschließend eindeutig als kastriert gekennzeichnet, damit sie nicht erneut gefangen werden.

Ist es Tierquälerei, den Katzen zur Markierung ein Stück vom Ohr abzutrennen?

Nein. Diese Form der Kennzeichnung wird als Ear Tipping bezeichnet und ist die international anerkannte Methode zur Markierung kastrierter verwilderter Hauskatzen. Das Ear Tipping erfolgt im Rahmen der Kastration unter Vollnarkose. Die Katze erhält ohnehin Schmerzmedikation nach dem Eingriff; zusätzliche Schmerzen entstehen dadurch nicht. Die kleine Ohrspitzenmarkierung heilt in der Regel sehr rasch und beeinträchtigt weder das Hörvermögen noch das Richtungsgehör der Katze.
Der große Vorteil dieser Markierung liegt darin, dass kastrierte Katzen bereits aus der Distanz eindeutig erkannt werden können. So werden unnötige Fangaktionen, Transporte, Handling und weitere Narkosen vermieden. Was auf den ersten Blick hart wirken mag, ist in der Praxis die deutlich tierfreundlichere Lösung und schützt die Tiere vor wiederholtem Stress.

Gibt es eine gesetzliche Kastrationspflicht?

Ja. In Österreich besteht eine Kastrationspflicht für Katzen mit Zugang ins Freie, sofern sie nicht für eine kontrollierte Zucht gemeldet sind. Diese Regelung dient der Verhinderung unkontrollierter Vermehrung und damit dem Tierschutz.

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