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Zurück Geflügelpest in Österreich 2025

Aktuelles: Geflügelpest (HPAI) - Gebiete mit erhöhtem Risiko

Geflügelpest in Österreich - ganz Österreich Gebiet mit erhöhtem Risiko

Geflügelpest in Österreich

Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes

Mit der Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes vom 30.10.2025, veröffentlicht in den AVN 2025/33, nach § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung (BGBl. II Nr. 303/2024), wird das gesamte Österreichische Bundesgebiet als „Gebiet mit erhöhtem Risiko“ definiert. Die damit einhergehenden einzuhaltenden Maßnahmen zielen primär darauf ab, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu unterbinden und somit eine Übertragung der Aviären Influenza in heimische Bestände zu verhindern.

Die Kundmachung tritt ab 03.11.2025 in Kraft.

Gebiete mit erhöhtem Risiko

 

Die Festlegung von Gebieten mit erhöhtem Risiko stellt eine erste Stufe der erhöhten Vorsicht dar. Es sind folgende Maßnahmen einzuhalten:

- Enten und Gänsen sind von anderen Vögeln strikt getrennt zu halten

- Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (z.B. durch Netze oder Dächer)

- Die Fütterung und Tränkung der Tiere erfolgt im Stall oder unter einem Unterstand

- Eine Tränkung darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen

- Die Reinigung und Desinfektion von Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen

- Bei einem Abfall der Futter- und/oder Wasseraufnahme sowie der Legeleistung und bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die zuständige Behörde zu informieren
 

Die in der Kundmachung ausgewiesenen Maßnahmen sind Mindestvorgaben, daher können alle Tierhalter:innen strengere Maßnahmen zum Schutz ihrer Tiere ergreifen. Es wird hier auf die Eigenverantwortung der Landwirt:innen appelliert.

Des Weiteren sind alle tot aufgefunden Wildvögel der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Aufgrund des zoonotischen Potentials der Aviären Influenza sollten die Kadaver nicht berührt werden.

weitere Informationen unter: 

https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/tierkrankheiten/AI.html

 

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