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Zurück Geflügelpest in Österreich 2025

Aktuelles: Geflügelpest (HPAI) - Gebiete mit erhöhtem Risiko

Geflügelpest in Österreich - ganz Österreich Gebiet mit erhöhtem Risiko

Geflügelpest in Österreich

Als Ergebnis der von der AGES durchgeführten Risikobewertung wurde mit der Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes (AVN 2025/39), gültig ab 20.11.2025, gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung (BGBl. II Nr. 303/2024) das gesamte österreichische Bundesgebiet als „Gebiet mit erhöhtem Risiko“ ausgewiesen. Darüber hinaus wurden zusätzliche „Gebiete mit stark erhöhtem Risiko“ festgelegt

In Vorarlberg sind folgende Gebiete betroffen: 

 

Im Bezirk Bregenz die Gemeinden

Lochau, Bregenz, Hard, Fußach, Höchst und Gaißau

Im Bezirk Dornbirn die Gemeinden

Hohenems und Lustenau

Im Bezirk Feldkirch die Gemeinden

Altach, Feldkirch, Koblach, Mäder, Meiningen und Rankweil.

Aktuelle Seuchenlage in Österreich

Seit Ende September 2025 wurden ausschließlich HPAI-positive Wildvögel in mehreren Bundesländern bestätigt – darunter in Kärnten (Bezirk Feldkirchen), Niederösterreich (Gmünd, Horn, Amstetten), Oberösterreich (Bezirk Linz-Land) sowie zuletzt in der Steiermark (Hartberg/Fürstenfeld). Besonders betroffen sind Schwäne. Dazu kommen jetzt die zwei Fälle in Geflügelbetrieben im Burgenland und Oberösterreich.
Zur laufenden Überwachung werden Geflügelbetriebe in ganz Österreich risikobasiert kontrolliert und beprobt.

 

Maßnahmen

Gebiete mit erhöhtem Risiko

Die Festlegung von Gebieten mit erhöhtem Risiko stellt eine erste Stufe der erhöhten Vorsicht dar. Es sind folgende Maßnahmen einzuhalten:

- Enten und Gänsen sind von anderen Vögeln strikt getrennt zu halten

- Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (z.B. durch Netze oder Dächer)

- Die Fütterung und Tränkung der Tiere erfolgt im Stall oder unter einem Unterstand

- Eine Tränkung darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen

- Die Reinigung und Desinfektion von Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen

- Bei einem Abfall der Futter- und/oder Wasseraufnahme sowie der Legeleistung und bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die zuständige Behörde zu informieren

Die in der Kundmachung ausgewiesenen Maßnahmen sind Mindestvorgaben, daher können alle Tierhalter:innen strengere Maßnahmen zum Schutz ihrer Tiere ergreifen. Es wird hier an die Eigenverantwortung der Landwirt:innen appelliert.

Des Weiteren sind alle tot aufgefunden Wildvögel der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Aufgrund des zoonotischen Potentials der Aviären Influenza sollten die Kadaver nicht berührt werden.

Zusätzliche Schutzmaßnahmen in Gebieten mit stark erhöhtem Risiko

Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen sind in Gebieten mit stark erhöhtem Risiko folgende weitere Maßnahmen einzuhalten:

  • Geflügel oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist bestmöglich zu vermeiden.
  • Auf kleinen Betrieben und Hobbyhaltungen wird zum Schutz der Tiere vor Ansteckung dringend empfohlen, diese dauerhaft in geschlossenen Vorrichtungen zu halten. Sollte dies aus baulichen Gründen nicht möglich sein, so sind in Betrieben unter 50 Tieren zumindest die Maßnahmen der Gebiete mit erhöhtem Risiko einzuhalten.

 

weitere Informationen unter: 

https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/tierkrankheiten/AI.html

 

 

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