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Gebäudeinventar gem. EED III-Richtlinie

Übersicht der Gebäudeinventare der Gemeinden und des Landes Vorarlbergs.

Im Rahmen der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III, Richtlinie (EU) 2023/1791) verpflichtet sich der öffentliche Sektor beim Energiesparen mit gutem Beispiel voranzugehen. Dafür sind in Artikel 6 der oben genannten Richtlinie Sanierungs-bzw. Energieeinsparungsquoten für beheizte oder gekühlte Gebäude festgelegt.

Des Weiteren müssen öffentliche Einrichtungen alle beheizten oder gekühlten Gebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche in einem Gebäudeinventar veröffentlichen, die sich in ihrem Eigentum oder ihrer Nutzung befinden. Das Gebäudeinventar ist mindestens alle zwei Jahre zu aktualisieren.

Das Inventar muss für jedes Gebäude mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Objektnummer im Gebäude- und Wohnungsregister
  • Gesamtnutzfläche in m2
  • gemessener jährlicher Energieverbrauch für Wärme, Kühlung, Strom und Warmwasser, sofern diese Angaben vorliegen
  • Energieausweis des Gebäudes

Mit dieser Maßnahme trägt der öffentliche Sektor aktiv dazu bei, den Energieverbrauch zu senken, CO₂-Emissionen zu vermeiden und den Klimaschutz voranzubringen.

Nachfolgend sind die Gebäudeinventare für den öffentlichen Sektor der Gemeinden und des Landes Vorarlberg angeführt:

Gebäudeinventar des Landes Vorarlbergs

Gebäudeinventar der öffentlichen Einrichtungen des Landes

Gebäudeinventare der Vorarlberger Gemeinden