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Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Spitalscampus und das Gesundheitsprogramm "xsundblieba"

Warum braucht es das Gesundheitsprogramm "xsundblieba“?

Die Menschen werden immer älter, die Krankheitsbilder komplexer und die Behandlungsmethoden intensiver. Ebenso entwickelt sich die Medizin rasant weiter. Dem gegenüber stehen ein Mangel an Fachkräften  und hohe Kosten im Gesundheitsbereich – von der Pflege bis zu den Ärzt:innen.


Um auch in Zukunft die beste medizinische Versorgung für die Patient:innen sicherzustellen, wird das Vorarlberger Gesundheitssystem strukturell auf neue Beine gestellt: Mit dem Gesundheitsprogramm „xsundblieba“ wird die Gesundheitsversorgung weiterentwickelt, an künftige Anforderungen angepasst und damit zukunftsfit gemacht. Dabei werden alle Ebenen des Gesundheitssystems berücksichtigt und aufeinander abgestimmt – von digitalen Angeboten, niedergelassenen Allgemeinmediziner:innen und Fachärzt:innen über weitere Gesundheitsberufe und Reha bis zu den Spitälern als Speerspitze.

Wer hat das Gesundheitsprogramm „xsundblieba“ erarbeitet?

Unter dem Begriff Gesundheitsprogramm „xsundblieba“ werden alle Maßnahmen der Landesregierung zur Sicherstellung einer qualitätsvollen Gesundheitsversorgung und Stärkung der Gesundheit der Bevölkerung zusammengefasst. Dazu zählen einzelne Strategien, wie der Gesundheitsbericht, die eHealth-Strategie oder die Gesundheitsförderungs- und Präventionsstrategie genauso wie einzelne Maßnahmen, wie der Ausbau der 1450. Für die einzelnen Bausteine werden jeweils unterschiedliche Expert:innen, Mitarbeitende und Systempartner beigezogen.

Wann wird das Gesundheitsprogramm „xsundblieba“ umgesetzt?

Die Umsetzung des Gesundheitsprogramms „xsundblieba“ macht eine langfristige Planung notwendig und erfolgt daher schrittweise über mehrere Jahre. Dabei hat die Sicherstellung einer qualitätsvollen Gesundheitsversorgung für die Patient:innen oberste Priorität. Das heißt: Es werden zuerst die notwendigen Rahmenbedingungen für die neue Prozesse und Strukturen geschaffen, bevor es zur Umsetzung der Anpassungen kommt.

Wer trägt die Verantwortung für die Gesundheitsversorgung in Österreich?

Die Finanzierung der Gesundheitsversorgung in Österreich liegt beim Bund, bei den Ländern, den Gemeinden sowie bei der Sozialversicherung. Den Ländern obliegt die Verantwortung für die Spitalsversorgung, bei der Sozialversicherung liegt die Verantwortung für die niedergelassene Gesundheitsversorgung. Der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG)  ist ein wesentliches Instrument, das verbindliche Vorgaben für die regionale und überregionale Gesundheitsversorgung vorsieht. Dieser gewährleistet einerseits, dass die Gesundheitsversorgung in ganz Österreich ausgewogen verteilt, gut erreichbar und in vergleichbarer Qualität auf hohem Niveau angeboten wird. Andererseits gibt dieser auch die Vorgaben, dass die öffentlichen finanziellen Mittel effizient eingesetzt werden. Die Detailplanungen zur Spitalsversorgung und zum niedergelassenen Bereich werden im Regionalen Strukturplan Gesundheit (RSG)  des jeweiligen Bundeslandes dargestellt. Was die Spitäler betrifft, bilden diese Vorgaben sowie eine umfassende Analyse inklusive Strukturdialoge mit Ärzt:innen und Pflegekräften der jeweiligen Krankenhäuser das Fundament für eine zukunftsfähige und professionelle Gesundheitsversorgung im Land. Die neue Struktur im Spitalsbereich wird im Rahmen des „Spitalscampus Vorarlberg“ geschaffen. Dieser steht für den Zusammenschluss aller Vorarlberger Krankenhäuser und ist Teil des Gesundheitsprogramms „xsundblieba“. 

Was ist der Spitalscampus Vorarlberg?

Der Spitalscampus Vorarlberg steht für den Zusammenschluss aller Vorarlberger Krankenhäuser (LKH Bregenz, LKH Hohenems, LKH Feldkirch, LKH Bludenz, LKH Rankweil, KH Dornbirn, KH Stiftung Maria Ebene) und ist Teil des Gesundheitsprogramms „xsundblieba“. Ziel ist es, eine sichere, qualitätsvolle und patient:innenorientierte Versorgung sowie attraktive Arbeitsplätze für Mitarbeiter:innen zu schaffen. Dafür ist es notwendig, die bestehende Spitalsstruktur neu zu denken, indem Kompetenzen und Ressourcen gebündelt werden. 

Warum werden die Vorarlberger Spitäler in zwei Regionen eingeteilt?

Österreich ist laut Österreichischem Strukturplan Gesundheit (ÖSG) in Versorgungsregionen unterteilt, Vorarlberg umfasst zwei Versorgungsregionen. Unsere Spitäler liegen in diesen zwei Regionen Unterland (LKH Bregenz, KH Dornbirn, LKH Hohenems) und Oberland (LKH Feldkirch, LKH Bludenz). Dazu kommen noch das KH Stiftung Maria Ebene in Frastanz für Suchterkrankungen sowie das LKH Rankweil mit der Spezialisierung auf Psychiatrie und Neurologie. Ziel des Spitalscampus ist es, einzelne Abteilungen künftig nur mehr einmal in jeder Versorgungsregion anzubieten und damit Doppelstrukturen in den Regionen abzubauen. Das hat mehrere Gründe: 

  • Durch die Schwerpunktsetzungen wird die Behandlungsqualität nochmals gesteigert. Davon profitieren die Patient:innen: Je höher die Fallzahlen beispielsweise bei den Operationen, desto höher ist das fachliche Niveau und die Erfahrung der Ärzt:innen und Pflegefachkräfte. Patient:innen können also darauf vertrauen, immer die modernsten Behandlungsmethoden, von hochqualifizierten Fachärzt:innen, am richtigen Ort zu erhalten. 
  • Für die Ärzt:innen und Pflegefachkräfte bedeutet die Kompetenz- und Personalbündelung stabilere Dienstpläne und attraktivere Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten. Sie haben die Chance, ihre Expertise im jeweiligen Fachgebiet noch weiter zu vertiefen. Unser Ziel ist es, eine hervorragende Ausbildung für unsere Fachkräfte anzubieten. Investitionen in neue und teure Großgeräte wie OP-Roboter können durch die Spezialisierungen gebündelt werden. 
  • Investitionen in neue und teure Großgeräte wie OP-Roboter können durch die Spezialisierungen gebündelt werden. 
Verlängert sich für mich in Zukunft die Anfahrtszeit in das Spital?

Die Anfahrtszeit für Patient:innen kann sich möglicherweise verlängern. Dafür können sie darauf vertrauen, dass sie immer die modernsten Behandlungsmethoden, von hochqualifizierten Fachärzt:innen und Pflegefachkräften, am richtigen Ort erhalten. 

Steigt das Risiko im Notfall, wenn ich vom Spital weiter entfernt wohne?

Nein. Wesentlich in einem Notfall ist nicht die Entfernung zum nächsten Spital, sondern die rasche Erstversorgung sowie medizinische Stabilisierung durch einen Notarzt bzw. eine Notärztin. Danach erfolgt der Transport ins Spital – bodengebunden mit dem Rettungswagen oder mit dem Hubschrauber. Das heißt: Ausschlaggebend für die Behandlungsqualität sind eine rasche und gut abgestimmte Rettungskette, die passende medizinische Ausstattung im Spital, spezialisierte Fachärzt:innen sowie ausreichend Kapazitäten (siehe Notfallversorgung).  

Wird es zu längeren Wartezeiten kommen, wenn jedes Fach nur mehr einmal pro Region angeboten wird?

Die Wartezeiten werden sich nicht verlängern. Im Gegenteil: Durch die Spezialisierung in den Spitälern werden Kompetenzen gebündelt und Personal- und Finanzressourcen effizienter eingesetzt. Das wirkt sich positiv auf die Fallzahlen und damit die Routine der medizinischen und pflegerischen Fachkräfte aus. Außerdem sind alle Fachkräfte an einem Ort, was wiederum die Organisation wesentlich erleichtert. Wartezeiten wird es in einem Versorgungssystem immer geben, da nicht so viele Personalressourcen vorgehalten werden können, um jeden Bedarf immer sofort erfüllen zu können, und Notfälle immer vorgereiht werden.
 

Warum ist die Spezialisierung in den Spitälern so wichtig?

Die Spezialisierung in den Spitälern ist eine wichtige Stellschraube, um für Patient:innen auch in Zukunft eine hohe Versorgungsqualität sicherzustellen. Je höher die Fallzahlen, also Diagnosen, Operationen und Behandlungen, desto höher ist das fachliche Niveau und die Kompetenz der Ärzt:innen und damit auch das Ausbildungsniveau. Gleichzeitig wird dadurch die Effizienz im Gesundheitssystem erhöht. Darüber hinaus können finanzielle und personelle Ressourcen durch die Spezialisierungen gezielter eingesetzt werden. Und nicht zu vergessen: Es werden attraktivere Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten für Mitarbeiter:innen geschaffen. Sie haben die Chance, ihr Know-how im jeweiligen Fachgebiet weiter zu vertiefen.

Müssen Patient:innen durch das Gesundheitsprogramm „xsundblieba“ in Zukunft seltener stationär im Spital aufgenommen?

Grundsätzlich gilt: digital vor ambulant vor stationär. Unter diesem Gesichtspunkt wird das Leistungsangebot auf allen Ebenen – von der Telemedizin bis zu den Spitälern – weiterentwickelt. Der medizinische Fortschritt macht es möglich, immer mehr gesundheitliche Beschwerden ambulant zu behandeln. Dafür werden zum Beispiel die tageschirurgischen Angebote in den Spitälern ausgebaut. So ist beispielsweise bei einer Katarakt-Operation am Auge ein stationärer Aufenthalt in den meisten Fällen nicht mehr notwendig. Ziel ist es, die ambulante Versorgung noch weiter zu stärken, um Spitalsaufenthalte zu reduzieren und damit die Spitäler langfristig zu entlasten. Gleichzeitig müssen Spitalsressourcen im Bereich der Tageschirurgie und ambulanten Versorgung aufgebaut werden.

Werden dadurch weniger Fachkräfte gebraucht?

Nein – im Gegenteil – es gilt das Prinzip einer „Job-Garantie“ – wir brauchen jede Fachkraft in der Spitalsversorgung. Das Gesundheitssystem steht vor zahlreichen Herausforderungen – eine davon ist der Fachkräftemangel, wie in vielen anderen Branchen auch. Wir werden in Zukunft mit Sicherheit nicht weniger, sondern mehr Mitarbeiter:innen – von Pflege über weitere Gesundheitsberufe bis zu Ärzt:innen – brauchen. Der medizinische Fortschritt bringt neue Berufsbilder und steigende Anforderungen, ebenso gibt es aufgrund der Spezialisierungen für Fachkräfte die Möglichkeit, ihr Know-how in einem Fachgebiet noch mehr zu vertiefen. Darüber hinaus steigt auch im Spitalsbereich der Anteil der Teilzeitkräfte. Im Rahmen des Gesundheitsprogramms „xsundblieba“ werden die wertvollen Personalressourcen noch zielgerichteter eingesetzt. Gesundheitsberufe bleiben daher weiterhin sehr gefragte und sichere Arbeitsplätze. 

Wohin wende ich mich bei gesundheitlichen Beschwerden?

Erste Anlaufstelle für gesundheitliche Fragen und Beschwerden ist die telefonische Gesundheitsberatung 1450. Menschen, die sich unwohl fühlen oder gesundheitliche Beschwerden haben, erhalten bei 1450 eine umfassende Beratung von einem speziell geschulten Team der Rettungs- und Feuerwehrleitstelle. Bei Bedarf werden sie an die richtige Anlaufstelle im Gesundheitssystem verwiesen. Darüber hinaus können sich Patient:innen an ihre Hausärzt:innen bzw. Primärversorgungszentren sowie ihre Fachärzt:innen wenden. 

Wohin wende ich mich in Notfällen?

In Notfällen ist der Notruf 144 zu wählen. Eine professionelle und rasche Notfallversorgung ist in ganz Vorarlberg zu jeder Zeit, in jeder Region garantiert.

Warum kann nicht die Stadt Dornbirn allein entscheiden, was mit dem Spital Dornbirn passiert, wenn das Spital doch der Stadt Dornbirn gehört?

Das Spital Dornbirn gehört zwar der Stadt Dornbirn, es wird aber zu einem weit überwiegenden Anteil von der Krankenversicherung (vor allem der Österreichischen Gesundheitskasse), dem Bund, dem Land und den 96 Vorarlberger Gemeinden entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil finanziert. 

Im Durchschnitt der letzten 8 Jahre finanzierte die Stadt Dornbirn als Krankenhausträgerin lediglich etwa 5 % der Gesamtkosten des Spitals.

Allein schon deshalb kann es nicht der Stadt Dornbirn allein obliegen zu entscheiden, welches Leistungsspektrum in „ihrem“ Spital angeboten wird.

Welche Varianten für eine Spitalsreform im Unterland stehen zur Diskussion?

Bereits im Jahr 2017 hat die Gesundheit Österreich GmbH, das führende Planungsinstitut auf Bundesebene, empfohlen, im Unterland insbesondere die Abteilungen Gynäkologie und Geburtshilfe, Kinderheilkunde sowie Orthopädie und Traumatologie zusammen zu legen. Diese Zusammenlegung ist deshalb medizinisch und organisatorisch notwendig. 

Seitens des Landes ist aufgrund der vergleichbaren Größe dieser Abteilungen sowohl vorstellbar, dass in Bregenz die Abteilungen Gynäkologie und Geburtshilfe und Kinderheilkunde zusammengeführt werden und in Dornbirn die Abteilungen Orthopädie und Traumatologie als auch umgekehrt. Siehe dazu auch Punkt 8.

In mehreren Gesprächen wurde seitens des Landes um Stellungnahme zu einer Position Dornbirns zur Spitalsreform gebeten. Es war weder für die eine noch die andere Variante ein klares Stimmungsbild erkennbar. 

Gleichzeitig aber wurde seitens Dornbirn deponiert, dass für die Fortführung des Spitals in den kommenden Jahren die Mittel fehlen. Insbesondere der geplante Neubau bzw die Sanierung der Bettengeschosse im Ausmaß von mehr als 100 Mio Euro sei für die Stadt nicht finanzierbar. Außerdem solle das Land sich am laufenden Spitalsabgang des Krankenhauses Dornbirn beteiligen.

Warum sollen die beiden Abteilungen Gynäkologie und Geburtshilfe in Bregenz und jene in Dornbirn zusammengelegt werden?

Die Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe in Bregenz hat eine niedrige und sinkende Auslastung, jene in Dornbirn zeigt ebenfalls eine gesunkene Auslastung. 

Klar ist, dass aber aus Qualitätsgründen heutzutage keine Geburtshilfe mehr betrieben werden soll ohne gleichzeitig am selben Krankenhausstandort eine Abteilung für Kinderheilkunde zu führen. Das Risiko, im Falle von Komplikationen bei der Geburt keine adäquate Versorgung für das neugeborene Kind zu haben, ist nicht zu verantworten und kann auch nicht adäquat durch eine kinderärztliche Rufbereitschaft einer Kinderabteilung eines anderen Krankenhauses sichergestellt werden.

Die Kinderabteilung in Bregenz zeigt aber ebenfalls eine geringe Auslastung, sodass eine Fortführung nicht sinnvoll ist. 

Aus der Notwendigkeit der Zusammenlegung der beiden Kinderabteilungen von Bregenz und Dornbirn resultiert somit eine Zusammenlegung der Abteilungen für Gynäkologie und Geburtshilfe.

Welche organisatorischen und fachlichen Argumente sprechen für eine Zusammenlegung der Abteilungen Gynäkologie und Geburtshilfe sowie der Abteilungen für Kinderheilkunde in Bregenz bzw. in Dornbirn?

Die Personalknappheit im ärztlichen und pflegerischen Bereich ist seit vielen Jahren europaweit eine Herausforderung. Mit der Zusammenlegung der Abteilungen Gynäkologie und Geburtshilfe sowie der Abteilung für Kinderheilkunde in Bregenz bzw Dornbirn können etwa 11 Vollzeitäquivalente effizienter eingesetzt werden. 

Der Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vollzeitbeschäftigung nimmt generell ab. Eine Dienstplangestaltung unter Berücksichtigung flexibler Arbeitszeitmodelle unter Einbindung von Teilzeitbeschäftigten ist in größeren Personalstämmen leichter zu organisieren. Auch Personalausfälle sind in größeren Abteilungen leichter zu kompensieren. Dies ist insbesondere in Zeiten saisonaler Arbeitsspitzen (zB Grippezeiten) oder Arbeitsflauten (zB Sommerloch bei geplanten Aufenthalten) von Vorteil.

Abgesehen davon erhöht sich in einer größeren Abteilung generell die Attraktivität für die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten, weil das Leistungsspektrum breiter wird und eine arbeitsteilige Schwerpunktsetzung und Spezialisierung des Personals besser möglich wird. Mit hohen Fallzahlen kann der Ausbildungsauftrag für die Heranbildung von Ärztinnen und Ärzten sowie Angehörigen der anderen Gesundheitsberufe, insbesondere der Pflegekräfte, umfassender erfüllt werden als in kleineren Einheiten.

Die Größenordnung von etwa 2300 Geburten pro Jahr am neuen Standort ist in Deutschland und Skandinavien eine „normale“ Größe.

Sind für eine räumliche Zusammenlegung der Abteilungen Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Kinderheilkunde die räumlichen Voraussetzungen gegeben? Was hat das mit den Abteilungen Orthopädie und Traumatologie zu tun?

Ja, sie sind dann ohne größere Investitionen gegeben, wenn gleichzeitig Raum und Bettenkapazitäten durch den Wegfall anderer Abteilungen geschaffen wird und bestehende Raumressourcen neu gestaltet werden können. 

Diesbezüglich ist es naheliegend, die Orthopädie und Traumatologie an den Standorten Bregenz und Dornbirn ebenfalls zusammenzuführen. Dadurch werden nötige Bettenkapazitäten frei und gleichzeitig erhöht sich die Effizienz und die Attraktivität für die ärztliche Ausbildung der beiden Abteilungen.

Was ist der Nutzen einer Zusammenlegung der beiden Abteilungen Orthopädie und Traumatologie in Bregenz und Dornbirn?

Eine Zusammenführung der Orthopädie und Traumatologie ist einerseits sinnvoll, weil damit die Auslastung insgesamt verbessert werden kann. Andererseits erhöht sich durch die Zusammenlegung – wie bei größeren Abteilungen üblich – die Qualität der Behandlung, weil durch höhere Fallzahlen die Routine steigt und die Mitarbeiter sich besser spezialisieren können.

In Zeiten des Arbeitskräftemangels, insbesondere im ärztlichen und pflegerischen Bereich, können durch die Zusammenlegung der beiden Abteilungen Orthopädie und Traumatologie in Bregenz und Dornbirn etwa 9 Vollzeitäquivalente effizienter eingesetzt werden.

Warum kann nicht die Abteilung Orthopädie und Traumatologie fachlich in Teilbereiche getrennt und an den Standorten Bregenz und Dornbirn separat geführt werden – so wie früher?

Das hängt insbesondere mit der Änderung der ärztlichen Ausbildungsordnung 2015 zusammen. Es wurden damals die Fächer Orthopädie einerseits und Unfallchirurgie andererseits zu einem einzigen ärztlichen Fach zusammengeführt.

Eine Trennung der Zuständigkeiten (Akutversorgung in der Unfallchirurgie und geplante Operationen am Bewegungsapparat in der Orthopädie) ist deshalb aus Ausbildungsgründen nicht zweckmäßig; die neue ärztliche Ausbildungsordnung ermöglicht dem auszubildenden Facharzt durch die Wahl der Schwerpunkte eine individuelle Entscheidung über das berufliche Haupteinsatzgebiet in der überwiegend traumatologischen oder orthopädischen Versorgung.

Außerdem würde eine solche Lösung nicht die erforderlichen räumlichen Kapazitäten schaffen, die für eine Zusammenlegung der Abteilungen Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Kinderheilkunde nötig sind und würde keine Kostendämpfung bringen.

Was spricht für eine Zusammenlegung der Abteilungen Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Kinderheilkunde in Bregenz? Was spricht für eine Zusammenlegung in Dornbirn?

Es sind grundsätzlich beide Varianten vorstellbar. Die Investitionskosten, die für eine Verlagerung anfallen, sind nahezu gleich hoch.

In den Gesprächen mit den Krankenanstaltenrechtsträgern, also der Krankenhaus-Betriebsgesellschaft mbH (KHBG) sowie der Stadt Dornbirn, zeigte sich, dass die KHBG grundsätzlich beiden Varianten gegenüber offen ist, Dornbirn keine der beiden Varianten befürwortet. 

In den Gesprächen mit Primarärzten und des Chefarztes des LKH Bregenz zeigte sich eine Präferenz für die Verlagerung der Gynäkologie und Geburtshilfe sowie der Kinderheilkunde nach Bregenz, während in Gesprächen mit Primärärzten des KH Dornbirn sich einige vehement gegen eine Verlagerung der Orthopädie und Traumatologie von Dornbirn nach Bregenz aussprachen. 

Hinzu kommt, dass sich kapazitätsmäßig bei der Auslastung der Operationssäle in Bregenz zeigt, dass eine Zusammenführung der Orthopädie und Traumatologie am Standort Bregenz nicht umsetzbar ist, solange die – ebenfalls geplante – Verlagerung der Abteilung für Urologie nicht zur Gänze von Bregenz nach Feldkirch umgesetzt werden kann. Diese Verlagerung ist realistischerweise erst mit Umsetzung von Maßnahmen aus dem Masterplan Feldkirch gegen Ende der Planungsperiode des RSG 2030 möglich.

Zusammenfassend ergibt sich somit, dass eine Zusammenführung der Gynäkologie und Geburtshilfe sowie der Kinderheilkunde am Standort Bregenz rascher erfolgen kann und somit die personellen, qualitativen und finanziellen Vorteile überwiegen.

Sind die Investitionen in die neuen Kreißsäle im Krankenhaus Dornbirn verlorene Kosten?

Nein. Diese Kreißsäle können mit einem relativ geringen zusätzlichen Kostenaufwand in Eingriffsräume umfunktioniert werden. Diese Eingriffsräume können dann für orthopädisch und unfallchirurgische Eingriffe (aber auch die Eingriffe anderer Fachbereiche am KH Dornbirn, z.B. Allg. Chirurgie, HNO und Zahnmedizin) verwendet werden.

Sind die Zusammenlegungen der Abteilungen Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Kinderheilkunde einerseits und der Abteilungen Orthopädie und Traumatologie im Unterland andererseits die einzigen Reformmaßnahmen im Regionalen Strukturplan Gesundheit 2030?

Die Zusammenlegungen der Abteilungen Gynäkologie und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendheilkunde sowie der Abteilungen Orthopädie und Traumatologie im Unterland sind nur ein Teil der gesetzten Maßnahmen im Regionalen Strukturplan Gesundheit (RSG). Der RSG sieht Veränderungen in 16 Fachabteilungen über das gesamte Bundesland hinweg vor. Das sind: 

-    Anästhesie 
-    Augenheilkunde
-    Chirurgie
-    Dermatologie
-    Gynäkologie und Geburtshilfe
-    Innere Medizin
-    Neurochirurgie
-    Neurologie
-    Onkologie
-    Orthopädie und Traumatologie
-    Pädiatrie 
-    Psychiatrie, Psychosomatik und Sucht
-    Radiologie
-    Akutgeriatrie/Remobilisation und Nachsorge
-    Strahlentherapie
-    Urologie

Ist bei einer Verlagerung der Gynäkologie und Geburtshilfe von Dornbirn nach Bregenz das etablierte Brustgesundheitszentrum und Beckenbodenzentrum nicht mehr gewährleistet? Ist das nicht eine Qualitätsverschlechterung?

Aktuell wird eine Weiterführung einer ausreichenden Zahl an Betten im Bereich der Gynäkologie am Standort Dornbirn diskutiert, selbst dann, wenn die Abteilung nach Bregenz verlagert wird. So könnte sowohl das Brustgesundheitszentrum als auch das Zentrum für gynäkologische Onkologie in Dornbirn verbleiben, bis eine entsprechende Struktur in Bregenz etabliert ist.

Das Beckenbodenzentrum soll in Kooperation mit der Urologie am Standort Bregenz in hoher Qualität weitergeführt werden.

 

Wird das Krankenhaus Dornbirn – neben der Zusammenführung der Orthopädie und Traumatologie – durch andere neue Fächer bei der Spitalsreform gestärkt?

Ja. Am Standort Dornbirn ist beispielsweise die Etablierung einer neuen Abteilung für Akutgeriatrie vorgesehen. Dafür sind zusätzlich 36 Betten geplant. Diese neue Abteilung bietet vor allem für die immer älter werdende Bevölkerung eine klare Qualitätsverbesserung.

Warum gibt es nur ein Schwerpunkthaus in Vorarlberg?

Die Entscheidung für ein einziges Schwerpunkthaus in Vorarlberg basiert auf zwei wesentlichen Gründen:

1.    Erreichbarkeit:
Bei den Schwerpunktfächern ist die Erreichbarkeit für Patient:innen landesweit gewährleistet, auch wenn diese zentral an einem Standort gebündelt sind. Ein einzelner Standort ist somit ausreichend, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.

2.    Sicherstellung der Versorgungsqualität:
Eine Aufteilung der Schwerpunktfächer auf mehrere Standorte würde dazu führen, dass einzelne Fachbereiche zu klein werden, um medizinisch und organisatorisch sinnvoll betrieben werden zu können. Selbst an einem zentralen Standort erreichen einige Fächer – wie etwa Neurochirurgie, Gefäßchirurgie oder Zahn-, Mund- und Kieferchirurgie – gerade die sinnvolle Mindestgröße, um eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen.

Wie viele Menschen haben an der Entwicklung des RSG 2030 mitgearbeitet?

Die Entwicklung des RSG 2030 beruht auf einem über viele Jahre laufenden, breit angelegten und partizipativen Prozess. Insgesamt haben über 300 Expert:innen aus unterschiedlichsten Funktionen und Berufsgruppen – darunter Ärzt:innen, Pflegekräfte, Therapeut:innen, Verwaltungs- und Führungskräfte, Betriebsrät:innen, Vertreter:innen der Ärztekammer (Fachgruppenobleute) – an der Ausarbeitung des RSG 2030 mitgewirkt.

Wurden alle Anregungen, die im Zuge der Erarbeitung des RSG 2030 eingebracht wurden, auch aufgenommen?

Nein. Im Rahmen des breit angelegten Beteiligungsprozesses wurden zahlreiche Anregungen und Rückmeldungen von den unterschiedlichen Berufsgruppen und Institutionen eingebracht. Alle Vorschläge wurden geprüft, bewertet und in die Entscheidungsgrundlagen einbezogen, konnten jedoch nicht in jedem Fall vollständig übernommen werden.

Die Erarbeitung des RSG 2030 erfolgte unter Berücksichtigung medizinischer, organisatorischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, wodurch teilweise Abwägungen zwischen fachlichen, strukturellen und finanziellen Aspekten notwendig waren.

Wann wird der Spitalscampus Vorarlberg umgesetzt?

Die Umsetzung des „Spitalscampus Vorarlberg“ macht eine langfristige Planung notwendig und erfolgt daher schrittweise über mehrere Jahre. 

Mit 2026 erfolgt die organisatorische Fächerzusammenführung und beginnt die Planung und Vorbereitung der Übersiedelung, ab 2028 soll die Bündelung der Fachbereiche erfolgen. Das bedeutet: Es werden zuerst die notwendigen Rahmenbedingungen wie beispielsweise bauliche Adaptierungen für die neue Prozesse und Strukturen geschaffen, bevor es zur Umsetzung kommt. Die Neustrukturierung soll spätestens bis 2030 abgeschlossen sein.

Wie wurde der Prozess rund um die neue Spitalsversorgung in Vorarlberg gestaltet?

Was die Spitäler als Speerspitze der Versorgung betrifft, wurden bereits seit 2014 rund 40 fächerspezifische Dialoge unter Einbindung aller Vorarlberger Krankenhäuser und politischer Vertreter:innen durchgeführt. Dieser Prozess wurde 2020 unter dem Titel „Mein Spital 2030“ fortgesetzt. Mehrere Fächer wurden geprüft und erste Ergebnisse 2022 unter dem Titel „Spitalscampus Vorarlberg“ vorgestellt.

2023 wurden zwei große Spitalspakete mit Blick auf Mitarbeitende, Patient:innen und strukturelle Aufgaben beschlossen. Teile davon waren unter anderem die umgesetzten Gehaltsreformen für Ärzteschaft und Pflege, die Öffnung der Pflegeausbildung auch ohne Matura – von der Lehre bis zum Studium oder die Stärkung der Patientenlenkung durch die Übernahme der 1450. Für die Weiterentwicklung der Spitalsstrukturen erfolgte der Startschuss für einen intensiven, mehrstufigen Beteiligungsprozess. 

In Phase I stand die Entlastung der Mitarbeiter:innen in den Krankenhäusern im Fokus. Im Sommer 2024 wurden standortbezogene Maßnahmen pro Haus definiert und die Umsetzung beauftragt. Das erste realisierte Projekt war die Eröffnung des Erstversorgungsambulatoriums (EVA) im LKH Bregenz im Oktober 2024.  EVA sind den Fachambulanzen der Spitäler vorgelagert und sollen diese durch die Versorgung von nicht dringenden Fällen bzw. jener Patient:innen, die keine Behandlung in der Fachambulanz im Spital benötigen, entlasten. 

Die Phase II startete im Frühjahr 2025 mit 14 fächerspezifischen, partizipativen Strukturdialogen, welche das Herzstück des Prozesses bildeten. Mehr als 300 Vertreter:innen aus Ärzteschaft und Pflege sowie Betriebsrät:innen, Mitglieder der Ärztekammer und weitere Systempartner haben die bestehenden Versorgungsstrukturen diskutiert. Parallel dazu erfolgten interne Bearbeitungen, Kalkulationen und weitere inhaltliche Klärungen.

Warum sind strukturelle Maßnahmen jetzt notwendig?

Zentrale Aufgabe heute ist es, die Vorarlberger Patient:innenversorgung auch noch in zehn und mehr Jahren in hoher Qualität aufrecht erhalten zu können und gleichzeitig attraktive Arbeits- und Ausbildungsplätze anzubieten.

Die demographischen Entwicklungen der kommenden Jahre bedeuten für die Spitalsstrukturen große Herausforderungen. Wesentlich dabei ist der Fachkräftemangel, der durch immer weniger junge Menschen, die in Gesundheitsberufe einsteigen, und der gleichzeitigen Pensionierungswelle von geburtenstarken Jahrgängen bestehender Fachkräfte verursacht wird. Weiter verschärft wird diese Herausforderung durch den größer werdenden Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung bei gleichzeitig steigendenden Trends zur medizinischen Spezialisierung sowie zur Ambulantisierung, also einer ambulanten oder tagesklinischen Versorgung ohne stationäre Aufnahme.
Aufgrund der demografischen Entwicklung ist zudem zu erwarten, dass die Frequenz der Arztbesuche und Spitalsleistungen weiter ansteigen wird. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass ältere Bevölkerungsgruppen häufiger medizinische Betreuung benötigen. 

Die Vorarlberger Bevölkerung wird bis 2050 schrittweise immer älter. Während die Zahl der unter 65-Jährigen stagniert, wird der Anteil der über 65-Jährigen bis 2050 von 19 Prozent auf 27 Prozent steigen. Bereits 2030 wird die Anzahl der über 65-Jährigen von rund 78.000 auf rund 91.000 (+16 Prozent) steigen. 

Die Ausgaben für über 65-Jährige betrug bereits 2025 rund 48 Prozent der gesamten Ausgaben für die ambulante und stationäre Versorgung in Vorarlberg. Durch die demografische Entwicklung werden sich so die Kosten bis 2050 mehr als verdoppeln. Bereits 2030 werden die Ausgaben für über 65-Jährige erstmals jene für unter 65-Jährige übersteigen. Die Anpassung der Strukturplanung im Rahmen des RSG 2030 ist daher von hoher Dringlichkeit. Durch den Ausbau ambulanter Angebote werden stationäre Kapazitäten gezielt entlastet und Gesundheitsausgaben langfristig optimiert.

Welches Einsparpotential ist bei einer Zusammenlegung der Abteilungen Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Kinderheilkunde sowie der Abteilungen Orthopädie und Traumatologie zu erwarten?

Aktuelle Berechnungen ergeben ein Einsparungspotential von etwa 6,7 Mio Euro pro Jahr.

Welches Einsparpotential ist durch die Standortbündelungen im Unter- und im Oberland zu erwarten?

Durch die Standortbündelungen umfasst das Einsparpotential rund 10,9 Mio Euro pro Jahr. 

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