Fachbereich Existenzsicherung
Überblick samt Links zu den Themen des Fachbereichs Existenzsicherung
Der Fachbereich Existenzsicherung unterstützt die Bezirkshauptmannschaften in fachlicher Hinsicht und achtet auf einen einheitlichen Vollzug der Sozialhilfe. Eine weitere wesentliche Aufgabe ist die Koordination und die Organisation der Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden. Das Land Vorarlberg unterstützt zudem mit dem Vorarlberger Sozialwerk besonders in Not geratene Haushalte. Zudem ist es Aufgabe des Fachbereiches Existenzsicherung die sozialen Dienstleistungsangebote in Kooperation mit Gemeinden und Sozialeinrichtungen im Sinne einer bedarfsgerechten Steuerung laufend zu begleiten und weiter zu entwickeln sowie eine professionelle Förderungsabwicklung sicherzustellen (z.B. Allgemeine Sozialberatung, Wohnungslosenhilfe, Schuldenberatung, Krisenintervention, Familienhilfe, Heizkostenzuschuss, Leistbares Mittagessen, Maximo Fair Card uvm.). Alle diese Leistungen sind auf die Vermeidung von Armut und sozialer Ausgrenzung ausgerichtet.
Rechtliche Grundlagen
- Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG)
- Sozialleistungsgesetz (SLG)
- RIS - Sozialleistungsverordnung – SLV - Landesrecht konsolidiert Vorarlberg, Fassung vom 04.07.2025
- RIS - Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG (Bund – Länder) - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 04.07.2025
- RIS - Frauen-Schutzunterkunfts-Vereinbarung BGBl. I Nr. 147/2023 - Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004
Zielgruppen
Hilfsbedürftige Menschen im Sinne des Sozialleistungsgesetzes (SLG) sind im Wesentlichen:
- Menschen, die von Armut betroffen und bedroht sind
- Menschen in existentiell gefährdeten Lebenssituationen und/oder akuten Krisen
- Hilfs- und schutzbedürftige Menschen (z.B. Asylsuchende)
- Menschen, die von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen sind
Leistungsbeschreibung
Kernaufgabe des Fachbereichs Existenzsicherung ist die Unterstützung der Bezirkshauptmannschaften in hinsichtlich Fachlichkeit und Gewährleistung eines einheitlichen Vollzugs in der offenen Sozialhilfe nach dem Sozialleistungsgesetz und der Sozialleistungsverordnung. Die Sozialhilfe dient der Sicherung eines menschenwürdigen Lebens sozial benachteiligter Menschen durch Gewährung eines ausreichenden Lebensunterhaltes und der Deckung eines angemessenen Wohnbedarfes, eines Schutzes bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung, einer Übernahme von Bestattungskosten, einer Hilfestellung in besonderen Lebenslagen sowie einer Unterstützung und Befähigung zur Rückkehr in ein selbstbestimmtes Leben.
Förderung sozialer Dienstleistungsangebote
- Wohnungslosenhilfe (Kolpinghäuser Bregenz und Götzis, DOWAS Bregenz, Kaplan Bonetti Dornbirn und Caritas Feldkirch
- Psychosoziale Beratung und Betreuung (IfS)
- Schuldenberatung (IfS)
- Gewaltschutz für Frauen – Frauenhaus in Dornbirn (IfS)
- Beschäftigungsprojekte (Integra, Aquamühle)
Grundversorgung
- Unterbringung und Versorgung hilfs- und schutzbedürftiger Fremder (insbesondere Asylwerbende)
Zugang zu den Leistungen
Ein Anspruch auf Sozialhilfe ist gesetzlich verankert und besteht in der Regel dann, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt und den Wohnbedarf abzudecken. Die Sozialhilfe wird bei der Sozialhilfebehörde (Bezirkshauptmannschaft) beantragt, wobei der Antrag üblicherweise bei der Wohnsitzgemeinde eingebracht wird. Anträge können jedoch auch direkt bei der Bezirkshauptmannschaft gestellt werden.
Leistungen für hilfs- und schutzbedürftige Fremde werden nach deren Zulassung zum Asylverfahren in der Regel privatrechtlich gewährt.
Kontaktdaten
Soziales und Integration
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 24105
F +43 5574 511 924195
soziales-integration@vorarlberg.at
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb