Asset-Herausgeber

Zurück COVID-19: Meldung einer positiven Selbsttestung

Ich habe einen positiven Coronatest!

Was muss ich tun?

Aktuelle Regelung für Corona Infizierte

Seit dem 1. August 2022 gilt bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 keine Pflicht mehr zur Absonderung. Es wird kein Bescheid mehr ausgestellt. Für Infizierte gilt automatisch ab Vorliegen eines positiven Testergebnisses eine zehntägige Verkehrsbeschränkung mittels Verordnung. SARS-CoV-2 bleibt aber weiterhin eine meldepflichtige Krankheit.

 

Wer gilt als positiv getestete Person?

Als positiv getestete Person gilt jede Person, für die eine aktuelle Infektion mit SARS-CoV-2 durch einen positiven Test bestätigt wurde. Der positive Test kann dabei ein Antigen-Test (auch registrierter Wohnzimmertest) oder ein molekularbiologischer Test (z.B. PCR-Test) sein. Im Falle eines positiven Antigentests ist jedenfalls eine Nachtestung mittels eines molekularbiologischen Tests (z.B. PCR-Test) innerhalb von 48 Stunden zu veranlassen.

 

Wie melde ich einen positiven Antigentest der Behörde?

Ein positives Antigen-Testergebnis („Wohnzimmertest“) ist online unter www.vorarlberg.at/vorarlbergtestet - „Meldung einer positiven Selbsttestung“ - selbstständig einzumelden.

Zeitgleich mit dieser Einmeldung können Sie sich - um den Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion zu bestätigen - zu einem behördlichen PCR-Testtermin anmelden. Diese Nachtestung muss innerhalb von 48 Stunden nach dem positiven Antigentest erfolgen.

Haben Sie keine Möglichkeit den positiven Wohnzimmertest online hochzuladen, ist das Testergebnis telefonisch der Corona-Hotline 0800 201 360 zu melden.

Nach der Meldung des positiven Selbsttests erhalten Sie vom Infektionsteam sowohl per SMS als auch per E-Mail ein Formular zur Erfassung Ihrer Daten und Informationen zu Ihrer Erkrankung. Bitte füllen Sie dieses Formular zeitnah aus und senden Sie es ausgefüllt zurück.

 

Muss ich auch einen positiven PCR-Gurgeltest der Gesundheitsbehörde melden?

Über ein positives PCR-Testergebnis (z.B. Gurgeltest) wird die Gesundheitsbehörde automatisch vom entsprechenden Labor informiert. Eine selbstständige Einmeldung mit dem Online-Formular unter www.vorarlberg.at/vorarlbergtestet ist nicht erforderlich.

 

Wie lange dauert meine Verkehrsbeschränkung?

Mit Vorliegen des positiven Testergebnisses (Antigen- oder PCR-Testergebnis) beginnt für Sie grundsätzlich eine 10-tägige Verkehrsbeschränkung. Die Verkehrsbeschränkung endet automatisch mit dem Ablauf des Tag 10. Ein negatives Testergebnis ist nicht erforderlich. Für die Berechnung der Verkehrsbeschränkung ist der Tag der Testabnahme als Tag 0 zu zählen (Beispiel: Der erste positive PCR-Test wurde am 01.08.2022 abgenommen, somit dauert Ihre Verkehrsbeschränkung bis einschließlich 11.08.2022).

Eine Absonderung (Quarantäne) sowie ein schriftlicher Bescheid wird seit dem 01.08.2022 nicht mehr erlassen.

 

Kann ich mich aus der Verkehrsbeschränkung vorzeitig feistesten?

Sollten Sie einen positiven Antigentest gemacht haben, endet Ihre Verkehrsbeschränkung vorzeitig, wenn ein PCR-Test, welcher spätestens 48 Stunden nach dem positiven Antigentest durchgeführt wurde, negativ ist, da sich der Verdacht einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht bestätigt hat.

Zudem haben Sie ab dem Tag 5 nach der ersten Probenahme (sowohl beim Antigen- als auch PCR-Test) die Möglichkeit sich mittels PCR-Gurgeltest aus der Verkehrsbeschränkung frei zu testen. Ist dieses PCR-Testergebnis negativ oder positiv, mit einem Ct-Wert von größer/gleich 30, endet die Verkehrsbeschränkung für Sie mit sofortiger Wirkung.

Für die Berechnung des Freitestdatums ist der Tag der Testabnahme als Tag 0 zu zählen (Beispiel: Der erste positive Antigentest/PCR-Test wurde am 01.08.2022 abgenommen, somit können Sie sich frühestens ab dem 06.08.2022 freitesten).

 

Werde ich am 5. Tag nach dem positiven Antigentest/PCR-Test nochmals von der Behörde getestet?

Sie werden von der Behörde zu keinem Test an Tag 5 angemeldet. Sie können sich jedoch selbstständig mittels PCR-Gurgeltest bzw. dem Testangebot der Vorarlberger Apotheken am 5. Tag testen und somit die Verkehrsbeschränkung frühzeitig beenden.

 

Wo erhalte ich einen PCR-Gurgeltest für die Freitestung?

Ein PCR-Gurgeltest-Set für zu Hause erhalten Sie in allen 53 Apotheken in Vorarlberg. Vor der Abholung des PCR-Gurgeltest-Sets müssen Sie sich online unter http://www.vorarlberg.at/vorarlberggurgelt registrieren. Eine Abgabe der Gurgeltests in den drei Landesteststraßen (Dornbirn, Nüziders, Hirschegg) ist seit dem 06.03.2023 NICHT mehr möglich. Eine Anleitung zur Durchführung eines Gurgeltests finden Sie unter www.vorarlberg.at/vorarlberggurgelt.

Sollte die elektronische Abwicklung eines PCR-Gurgeltests für Sie nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an eine Apotheke in Ihrer Nähe. 

 

Was ist bei Symptomen zu tun?

Sollten Sie Symptome haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Hausarzt. Es besteht die Möglichkeit, dass Ihr Hausarzt Ihnen bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit eine Krankmeldung telefonisch ausstellt.

Eine Absonderung (Quarantäne) sowie ein schriftlicher Bescheid wird von der Behörde seit dem 01.08.2022 nicht mehr verfügt.

 

Was passiert mit meinen Kontaktpersonen?

Eine Kontaktpersonennachverfolgung findet derzeit nicht statt. Wir empfehlen Ihnen, selbst Ihre Kontaktpersonen über das positive Ergebnis zu informieren.

 

Wo erhalte ich mein Genesungszertifikat?

Das Genesungszertifikat ist zirka 12 Tage nach dem ersten positiven Testergebnis über das Gesundheitsportal www.gesundheit.gv.at abrufbar. Sie können es mittels Handysignatur/Bürgerkarte herunterladen oder bei Ihrer Gemeinde beziehungsweise der entsprechenden Bezirkshauptmannschaft ausdrucken lassen.

 

An wen kann ich mich bei Fragen bezüglich meiner Verkehrsbeschränkung wenden?

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Verkehrsbeschränkung haben, wenden Sie sich bitte an infektion@vorarlberg.at oder an die Telefonnummer 0800 201 360.