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Baurechtliche Bewilligungspflicht bei Wärmepumpen entfällt

LH Wallner und LR Tittler: Spürbare Entlastung im Alltag

Ab 13. Juni 2026 entfällt in Vorarlberg die baurechtliche Bewilligungspflicht für die Installation von Luftwärmepumpen. Das hat die Landesregierung beschlossen, um bürokratische Hürden abzubauen und die Umsetzung nachhaltiger Heizlösungen zu erleichtern. Auch Erdwärmepumpen mit Vertikalkollektoren (Tiefsonden) sind künftig unter bestimmten Voraussetzungen von der Bewilligung und Bauanzeige befreit.

Die neue Regelung gilt sowohl für Anlagen im Freien als auch im Gebäude und schließt alle baulichen Maßnahmen ein, die für den Betrieb der Wärmepumpe notwendig sind. Klare Vorgaben zu Mindestabständen und maximaler Lautstärke sorgen dafür, dass weder die Gesundheit noch das Wohnumfeld beeinträchtigt werden. Dies wurde durch Gutachten von Experten aus den Bereichen Schall, Geologie, Wasser und Medizin bestätigt.

Mit dieser Maßnahme will das Land Vorarlberg die Energiewende vorantreiben, den Einbau klimafreundlicher Heizsysteme beschleunigen und die regionale Wirtschaft stärken. Bauherrinnen und Bauherren können künftig gemeinsam mit ihrem Installationsbetrieb unkompliziert und rasch Wärmepumpenprojekte umsetzen. Mehr dazu