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Zurück Ausreise aus Leiblachtal ab Donnerstag, 25. März, 00:00 Uhr nur mit negativem Test

Ausreise aus Leiblachtal seit Donnerstag, 25. März, 00:00 Uhr nur mit negativem Test

Steigende Infektionszahlen erfordern konsequente Maßnahmen.

Aufgrund des starken Anstiegs von Corona-Fällen im Leiblachtal reagiert Vorarlberg frühzeitig und entschlossen: Für die Region mit den Gemeinden Hörbranz, Lochau, Eichenberg, Hohenweiler und Möggers tritt mit Donnerstag, 25. Märzum 00:00 Uhr, eine Testverpflichtung für alle ausreisenden Personen in Kraft, die bis 31. März 24:00 Uhr gilt. 


Neben einer Ausreiseverpflichtung, die vorerst für sieben Tage angesetzt wird, stocken Land und betroffene Gemeinden das Testangebot kräftig auf. Auf Initiative des Landes hin wird im Hörbranzer Leiblachtalsaal eine neue, zusätzliche Testinfrastruktur mit einer Kapazität von bis zu 10.000 Tests in zwei Tagen aufgebaut. Hier wird täglich von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr getestet. Mit den zusätzlichen Aufstockungen der Gemeinden kann somit den 14.000 EinwohnerInnen alle zwei Tage eine Testmöglichkeit geboten werden. Nur durch intensives Testen ist es möglich, vor Ort rasch einen Überblick über das Infektionsgeschehen zu bekommen. Im Internet ist eine Testanmeldung einfach unter www.vorarlberg.at/coronatest vorzunehmen, um sich damit auch Wartezeiten zu ersparen. Alternativ ist weiterhin auch über die kostenfreie Hotline-Nummer 0800/201-360 eine Anmeldung möglich. Erstmalig ist auch ohne vorherige Anmeldung eine Testung möglich.
 

Verordnung in Kraft


Die der Ausreiseeinschränkungen zugrundeliegende Verordnung kann hier runtergeladen werden. Ebenso die entsprechenden FAQs dazu:

Verordnung Leiblachtal

Erläuterungen 

FAQs_Ausreise Leiblachtal

Karte Gemeinde Lochau mit Kennzeichnung Lochau-Süd 


Die drei Kontrollpunkte sind:

1.Grenzübergang A14 Hörbranz/Lindau

2.L190 – Lochau Klause

3.A14/L1 Hörbranz – Auffahrt Fahrtrichtung Bregenz


Durch die Kontrollmaßnahmen kann es zeitweise zu Verkehrsbehinderungen kommen. Landesrat Gantner empfiehlt, von nicht unbedingt notwendigen Fahrten abzusehen und zur flüssigen Abwicklung der Kontrollen die Testbestätigung bereitzuhalten.

Die weiteren Grenzübergänge (Unterhochsteg, Oberhochsteg, Möggers, Hohenweiler) werden weiterhin situations- und frequenzabhängig überwacht.

Die Pipeline zwischen Lochau und Bregenz wird für den Radfahr- und Fußgängerverkehr gesperrt und die Geschwindigkeit auf der L190 wird von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz herabgesetzt.

 

LR Gantner: „Weiter hohes Testaufkommen in Leiblachtalgemeinden“


Sicherheitslandesrat spricht Bevölkerung in der Region großes Dankeschön aus: „Hohe Testbereitschaft ist entscheidend, um Infektionsketten offensiv zu unterbrechen“


In den Leiblachtalgemeinden wird nach wie vor ein sehr hohes Testaufkommen verzeichnet, berichtet Sicherheitslandesrat Christian Gantner. Die umfassend erweiterte Testinfrastruktur mit Stationen in allen fünf Gemeinden ist am Sonntag (28. März) bis 17:00 Uhr von 1.969 Personen in Anspruch genommen worden. Positiv fiel lediglich ein Test aus. Er wird nun standardmäßig mittels PCR-Test nachgeprüft. Insgesamt sind somit bis heute 22:00 Uhr rund 3.800 Personen für eine Testabnahme angemeldet. Den vollständigen Text dazu finden Sie unter https://presse.vorarlberg.at/land/dist/vlk-63683.html

 

Leiblachtal: Kontrollabläufe werden weiter optimiert
 

Mithilfe der Bevölkerung wichtig

Damit die unvermeidbaren Verkehrsbehinderungen infolge der Ausreisekontrollen aus dem Leiblachtal so gering wie möglich bleiben, wird das Personal an den Kontrollpunkten nochmals aufgestockt und die Kontrollabläufe werden weiter optimiert. Das ist das wesentliche Ergebnis einer ersten Evaluierung der getroffenen Maßnahmen, zu der Sicherheitslandesrat Christian Gantner heute, Donnerstag, die zuständigen Vertreter des Landes, der Bezirkshauptmannschaften, der Polizei und des Bundesheers geladen hat. 
Den vollständigen Text dazu finden Sie unter https://presse.vorarlberg.at/land/dist/vlk-63666.html

 

Leiblachtal: Züge halten am Morgen und frühen Vormittag in Lochau

 

In Fahrtrichtung Bregenz – Halt in Richtung Lindau uneingeschränkt

Nach den Erfahrungen des ersten Tages mit den Ausreiseregelungen aus dem Leiblachtal wird im Sinne der Bürgerinnen und Bürger folgende Verbesserung vorgenommen: Ab 26. März 2021, halten die Züge (S-Bahnen und REX-Züge) in Richtung Bregenz bzw. Bludenz in der Zeit zwischen 6:04 und 10:04 Uhr am Bahnhof Lochau-Hörbranz. Vor 6:00 Uhr und während des Tages wird die Ausreise aus dem Leiblachtal mit dem Zug weiterhin nicht möglich sein.

   „Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund des zu erwartenden hohen Fahrgastaufkommens während der Frühspitze eine Fahrradbeförderung im Zug nicht möglich sein wird“, erklärt der Geschäftsführer des Verkehrsverbundes Vorarlberg, Christian Hillbrand. Alle Züge in Richtung Lindau halten weiterhin planmäßig zum Ausstieg an dieser Station. Auch die Linienbusse verkehren weiterhin nach Fahrplan.

Erinnerung: Ausreisetestpflicht

   Jede Person, die das Leiblachtal verlassen möchte, hat einen negativen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorzuweisen. Sogenannte Wohnzimmertests gelten nicht, von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder bis zehn Jahre.

Dank an Bundesheer

   Die Ausreisekontrollen werden durch Soldatinnen und Soldaten des Österreichischen Bundesheeres im Rahmen des Assistenzeinsatzes durchgeführt; sie werden unterstützt von Mobilbegleiterinnen und Mobilbegleitern des Verkehrsverbundes und ÖBB-Sicherheitskräften. „An dieser Stelle möchte ich dem Bundesheer einen speziellen Dank für den schnellen und unkomplizierten Einsatz aussprechen. Nur mit dieser Unterstützung können wir unseren Fahrgästen diese Option anbieten“, freut sich Mobilitätslandesrat Johannes Rauch.

 

Modellregion Vorarlberg nicht gefährden


Mit der schnellen und konsequente Reaktion wollen Land und Gemeinden auch die Vorarlberger Öffnungsschritte im Rahmen der Modellregion absichern. Bei den regionalen Maßnahmen handelt es sich aber weder um eine Quarantäne noch um einen Lockdown. Das bedeutet, Besuche von Gastronomie, Veranstaltungen, außerschulischer Jugendarbeit und Sport bis 18 Jahre ist unter den geltenden Schutzmaßnahmen (Test, Abstand, FFP2-Maske, etc.) weiterhin möglich. Für die Ausreise aus der Region ist entweder ein negativer Antigentest, der nicht älter ist als 48 Stunden, oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ab der Probenahme ist, erforderlich. Die sogenannten Wohnzimmertests reichen als Bestätigung nicht aus.