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Archivale des Monats September 2026

Verordnung des Vorarlberger Landesausschusses vom 30. Oktober 1945

Landtagswahl 1945

Im Mai 1945 endete der Zweite Weltkrieg und mit ihm Diktatur und Gewaltherrschaft. Noch im selben Monat begannen sich Politik und Verwaltung neu aufzustellen. In Vorarlberg bildete sich der sogenannte Landesausschuss, der unter der Aufsicht der französischen Besatzungsmacht die Verwaltung des Landes übernahm. Doch für die Wiederherstellung der demokratischen Ordnung fehlte noch etwas ganz Entscheidendes: gewählte Volksvertreter.

Mit einem Verfassungsgesetz beschloss die provisorische Staatsregierung im Oktober 1945, dass am 25. November 1945 der Nationalrat und die Landtage gewählt werden sollten. Für die Landtagswahl in Vorarlberg erließ der Vorarlberger Landesausschuss eine Verordnung, die das Verfassungsgesetz der provisorischen Staatsregierung als Rechtsgrundlage für die Abhaltung der Landtagswahl bestätigte und die Anzahl der zu wählenden Abgeordneten auf 26 festlegte. Doch damit war die Arbeit nicht getan. Neben rein logistischen Aufgaben wie z. B. die Bereitstellung von Wahllokalen und Stimmzetteln beschäftigte die Behörden vor allem die Frage, wer überhaupt wählen und wer von den Wahlberechtigten in Vorarlberg wählen durfte. Denn einerseits gab es eine große Anzahl an Binnenflüchtlingen, deren ursprünglicher dauerhafter Wohnort in einem der anderen Bundesländer lag, und andererseits waren die ehemaligen Nationalsozialistinnen und Nationalsozialisten von der Wahl ausgeschlossen, wobei nicht immer klar war, wer zu diesem Personenkreis zu zählen war.

Trotz der herausfordernden Umstände konnten die Wahlen planmäßig am 25. November 1945 stattfinden. Für Vorarlberg ergab das Ergebnis, dass sich der erste Landtag nach Ende des Zweiten Weltkriegs aus 19 Abgeordneten der ÖVP und sieben Abgeordneten der SPÖ zusammensetzte. 

| Clemens Andreasch

Quelle: VLA, Amt des Vorarlberger Landesausschusses, Prs-584/1945.

 

Weitere Quellen:

  • VLA, Amt des Vorarlberger Landesregierung III, Prs-534/1946.
  • Wahlgesetz, StBl. Nr. 198/1945.

Literatur:

  • Meinrad Pichler, Das Land Vorarlberg 1861 bis 2015 (Geschichte Vorarlbergs 3). Innsbruck 2015, S.273-292.

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