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Archivale des Monats Mai 2025

Aktenvermerk zur Überprüfung des Films „Erotik im Beruf“, 7. Juni 1971

„Erotik im Beruf“ – ein Filmverbot

Das Lichtspielgesetz von 1928 gab der Vorarlberger Landesregierung die Möglichkeit, durch Verordnung die öffentliche Aufführung von Filmen zu verbieten, die dem Strafgesetz zuwiderlaufen oder die geeignet sind die Öffentliche Ruhe und Ordnung zu gefährden, das religiöse Empfinden zu verletzen oder eine verrohende oder entsittlichende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben. Von dieser Möglichkeit machte die Landesregierung immer wieder Gebrauch.

1971 traf es unter anderem den Film „Erotik im Beruf“ der Münchner Produktionsfirma Rapid-Film GmbH. Am 5. Juni wurde der Film einer Kommission zur Überprüfung vorgeführt. Sie hielt ihr nicht gerade positives Urteil in einem Aktenvermerk fest: Was dieser Film an Schamlosigkeit und ordinären Redensarten dem Besucher zu bieten vermag, ist übelstes Machwerk. Die Darstellung obszöner Szenen […] läßt den Eindruck gewinnen, in bundesdeutschen Betrieben werde mehr in Liebe geredet und getan, als in Arbeit. […] Es erübrigt sich und scheint fast sinnlos, sich mit diesem Produkt näher auseinanderzusetzen. Die öffentliche Aufführung des Films wurde dann auch wegen seiner Eignung, eine entsittlichende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben noch im Juni per Verordnung verboten. Neben „Erotik im Beruf“ wurde 1971 die öffentliche Aufführung von 18 weiteren Filmen verboten. Insgesamt schwankte die Anzahl der Filmverbote von Jahr zu Jahr. Nicht nur Filme mit sexuellem Inhalt standen im Visier der Kommissionen, auch Kriminalfilme und Thriller wurden teilweise wegen der darin vorkommenden Gewalt verboten. Sieht man sich an, welche Filme geprüft und welche tatsächlich verboten wurden, erscheinen die Entscheidungen der Kommissionen zumindest auf den ersten Blick eher willkürlich.

Auch wenn mit der Zeit immer weniger und schließlich keine Filmverbote mehr ausgesprochen wurden, blieb die Möglichkeit des Verbots bestehen. Das änderte sich erst mit einer Gesetzesänderung 2008.

| Clemens Andreasch

Quelle: VLA, Amt der Vorarlberger Landesregierung III, Ia-18-27/1971.

 

Weitere Quellen:

  • Lichtspielgesetz, LGBl. Nr. 28/1928.

  • Filmverbot, LGBl. Nr. 20/1971.

  • EU-Rechtsanpassungsgesetz 2007, LGBl. Nr. 1/2008.

 

Literatur:

  • Jörg Bergmeister, Lichtspieltheater in Vorarlberg (Beiträge zur alpenländischen Wirtschafts- und Sozialforschung 107). Innsbruck 1971.

  • Ingrid Lang, Filmverbote in Vorarlberg zwischen 1955 und 1989. Diplomarbeit. Universität Wien 2011.

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