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Archivale des Monats März 2026

Gerichtsprotokoll des Landgerichts Montafon, 1835

Hochzeitstänze vor Gericht

Eine Hochzeit ist nicht nur der wichtigste Tag im Leben eines Brautpaares, sondern auch für die beiden Familien, Verwandte und Freunde von Braut und Bräutigam ein Grund zur Freude und zum Feiern. Mitunter stellt die Hochzeit aber auch ein gesellschaftliches Ereignis innerhalb einer Gemeinschaft oder einer Gemeinde dar, an der viele weitere Personen aus dem Umkreis des Brautpaares teilhaben. Die Hochzeiten im 19. Jahrhundert waren hier keine Ausnahme. Große Feste und ausgelassene Feierlichkeiten wurden aber auch von jeher von der Obrigkeit und der Kirche mit Skepsis und Argwohn betrachtet. So manche Hochzeitsfeierlichkeit hatte daher ein gerichtliches Nachspiel.

So musste sich Franz Josef Schwarzhans aus Silbertal vor dem Landgericht Montafon zu den Hochzeitsfeierlichkeiten in seinem Haus am 16. November 1835 erklären. Er gab an, dass sein Schwiegervater offenbar zu fortgeschrittener Stunde mit der Zitter aufgespielt und seine Schwägerin daher mit drei unterschiedlichen Männern ca. 15 Tänze absolviert hatte. Ebenso hatte Ludwig Loretz aus dem Silbertaler Ortsteil Kristberg vor dem Gericht auszusagen. Seine Schwestern Regina und Josefa hatten am Ersten Adventssonntag offenbar auch mit Buben getanzt.

Nicht selten erließen herrschaftliche Ämter und Behörden Verordnungen zur Eindämmung oder gar Verhinderung von größeren Feierlichkeiten auch im privaten Rahmen. Dies betraf bspw. Gedenk- oder auch Feiertage. Wer gegen diese Einschränkungen verstieß, riskierte eine Bestrafung. So fasste auch Franz Josef Schwarzhans vor Gericht einer Strafe in Höhe 2 Gulden und 42 Kreuzer für nächtliche Hochzeitstänze in seinem Haus aus.

| Markus Schmidgall

Quelle: VLA, Landgericht Montafon, A 02001.

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