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Zurück Aenderungen des Jagdgesetzes und der Wolfsmanagementverordnung

Änderungen des Jagdgesetzes und der Wolfsmanagementverordnung

Präventive Handlungsmöglichkeiten vor Beginn der Alpsaison

Mit der aktuellen Änderung des Jagdgesetzes und der Wolfsmanagementverordnung hat das Land Vorarlberg wichtige Weichen für den Umgang mit dem Wolf gestellt. Ziel ist es, rechtzeitig vor Beginn der Alpsaison mehr Sicherheit für Menschen und Nutztiere zu schaffen.

Künftig ist es möglich, bereits bei unmittelbarer Gefahr für Menschen oder Weidetiere präventiv zu handeln – bis hin zum Notabschuss eines Wolfes. Diese Maßnahmen wurden durch eine Gesetzesnovelle ermöglicht, die im April mit breiter Mehrheit beschlossen wurde. Die Landesregierung betont, dass damit ein praxistaugliches Instrument geschaffen wurde, um akute Gefahrensituationen schnell und rechtssicher zu bewältigen.

Wesentliche Neuerungen im Überblick:

  • Ein Wolf darf sofort erlegt werden, wenn er Menschen oder Nutztiere unmittelbar gefährdet. Eine Meldepflicht sorgt für Transparenz.
  • Die Zuständigkeit für Ausnahmen beim Umgang mit Großraubwild liegt nun gebündelt bei der Landesregierung. Das vereinfacht und beschleunigt die Verfahren erheblich.
  • Neben der bisherigen Möglichkeit, Wölfe zu verscheuchen, sind nun auch Warn- und Schreckschüsse erlaubt.

Mit diesen Änderungen reagiert das Land auf die Herausforderungen, die der Wolf insbesondere für die Alpwirtschaft mit sich bringt. Die Alpwirtschaft ist für Vorarlberg von großer Bedeutung – sie steht für Tradition, hochwertige Produkte und die Verbindung von Landwirtschaft und Tourismus. Der Schutz von Nutztieren bleibt daher ein zentrales Anliegen.

Das Land unterstützt weiterhin gezielt Herdenschutzmaßnahmen, betont aber, dass diese im alpinen Raum nicht überall umsetzbar sind. Deshalb sind schnelle und klare Handlungsmöglichkeiten im Wolfsmanagement besonders wichtig. Ein laufendes Monitoring liefert zudem wichtige Daten für weitere Entscheidungen.

Mit den neuen Regelungen will Vorarlberg die Sicherheit für Menschen, Tiere und die Alpwirtschaft gewährleisten und gleichzeitig einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Wolf sicherstellen. Mehr dazu