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(Verletztes) Wildtier gefunden – erst informieren, dann handeln

Verantwortung übernehmen – aber richtig handeln

Beim Auffinden eines verletzten oder scheinbar verlassenen Wildtiers stellt sich oft die Frage, ob und wie man eingreifen sollte. Die Antwort darauf ist nicht immer einfach. Denn bei Weitem nicht jedes Tier benötigt menschliche Hilfe – und nicht jedes Eingreifen ist erlaubt oder sinnvoll. Oft kann durch das Eingreifen Schaden angerichtet werden.

Wildtiere sind keine Haustiere

Wildtiere leben unabhängig vom Menschen, obwohl sie sich stark an die durch den Menschen geprägte Umwelt anpassen. Wildtiere sind an ein Leben in freier Wildbahn angepasst, verfügen über artspezifische Verhaltensweisen und besitzen einen ausgeprägten Fluchtinstinkt. Ein zu enger oder zu langer Kontakt mit Menschen kann ihre Überlebenschancen in der Natur massiv beeinträchtigen – etwa durch Gewöhnung, Fehlprägung oder Verlust natürlicher Scheu. Dies kann nicht nur das einzelne Tier gefährden, sondern langfristig auch zu Konflikten führen, wenn Wildtiere z. B. Siedlungsräume aufsuchen oder ihre natürliche Scheu gegenüber Menschen verlieren (wie z. B. bei Krähen, Fuchs, Waschbär oder Wolf immer wieder beobachtet).

Natürliche Prozesse: Sterblichkeit gehört zum Ökosystem

Sterblichkeit ist Teil jedes funktionierenden Ökosystems – insbesondere bei Jungtieren. Die meisten Wildtierarten produzieren mehr Nachwuchs, als letztlich überleben kann. So stellt die Natur sicher, dass trotz Krankheit, Nahrungsmangel oder Fressfeinden genug Tiere das Erwachsenenalter erreichen. Einige Beispiele:

  • Bei Igeln überleben nur etwa 20–40 % der Jungtiere das erste Lebensjahr.
  • Bei Fischottern schaffen es lediglich 15–30 % der Jungtiere über die ersten drei Jahre.
  • Bei Feldhasen liegt die Jungtiersterblichkeit im ersten Lebensmonat bei über 60 %.
  • Selbst bei häufigen Arten wie dem Amsel-Nachwuchs sterben je nach Jahr und Bedingungen rund die Hälfte der Küken vor dem Flüggewerden.

Diese hohe Sterblichkeit ist kein Versagen, sondern ein normaler Mechanismus der natürlichen Selektion: Nur die an die Umwelt bestangepassten Individuen überleben und geben ihre Gene weiter. Tote Tiere sind zudem wichtige Glieder im Nahrungskreislauf – für Aasfresser, Insekten und Bodenorganismen.

Eingreifen mit Augenmaß: Wann ist Hilfe nötig?

Nicht jedes Tier, das allein wirkt, ist hilflos. Viele Jungtiere – ob Vogel, Reh oder Feldhase – werden von ihren Eltern gezielt versteckt oder vorübergehend allein gelassen. Wer in solchen Fällen eingreift, tut dem Tier meist nichts Gutes – es droht Trennung von den Elterntieren oder stressbedingter Tod.

Faustregel:

Nur wenn ein Tier sichtbar verletzt, geschwächt, apathisch oder in unmittelbarer Gefahr ist, sollte gehandelt werden – und nur nach Rücksprache mit fachkundiger Stelle.

Rechtlicher Rahmen

Wildtiere sind durch unterschiedliche Gesetze geschützt – je nach Art, Lebensraum und Schutzstatus:

  • Das Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung bzw. die Vorarlberger Naturschutzverordnung regeln den Umgang mit freilebenden Tieren, darunter besonders geschützte Arten wie Igel, Fledermaus, Amphibien-, Reptilien- und vielen Vogelarten. Hier ist eine Entnahme aus der Natur grundsätzlich verboten – auch verletzte Tiere dürfen nur durch qualifizierte, zuständige Einrichtungen aufgenommen werden.
  • Das Jagdgesetz betrifft jagdbares Wild - Arten wie Reh, Hirsch, Feldhase, Marder, Fuchs, aber auch Greifvögel, Enten, Schwäne, Störche, Raben und Krähen fallen hierunter. Verletzte oder tote Tiere dieser Arten dürfen nicht eigenmächtig aufgenommen werden. Zuständig ist der/die örtliche Jagdausübungsberechtigte – im Zweifel verständigt die Polizei diese Person.
  • Das Tierschutzgesetz greift, wenn ein Tier bereits in menschlicher Obhut ist – z. B. nach einer behördlich genehmigten Übernahme.

Stress durch menschlichen Kontakt

Pflege, Transport oder tierärztliche Versorgung bedeuten für Wildtiere immer enormen Stress. Je nach Art kann dies zu Schock, Infektionen, Verdauungsproblemen oder Verhaltensstörungen führen. Wildtiere, die länger in Pflege sind, gewöhnen sich aber oft an Menschen, verlieren oft ihren natürlichen Fluchtinstinkt – eine spätere Auswilderung ist dann schwierig oder unmöglich. Funktioniert eine Auswilderung, leben solche Tiere in der Natur gefährlicher und sterben oft früh. Funktioniert eine Wieder-Auswilderung nicht, verbringen diese Tiere den Rest ihres Lebens in Haltungssystemen, die niemals artgerecht sein können, oder müssen euthanasiert, also eingeschläfert werden.

Was kann ich tun? – Vorbeugen ist besser als retten

Viele Eingriffe in Lebensräume geschehen unbeabsichtigt – doch wer sich bewusst verhält, schützt Wildtiere:

  • Keine Mäharbeiten in Dämmerung oder Nacht, besonders mit Mährobotern: Sie gefährden nachtaktive Tiere wie Igel oder Amphibien.
  • Für landwirtschaftlich genutzte Flächen 
  1. vor dem Mähen mit Drohnen, die mit Infrarot-Technologie ausgerüstet sind, die zu mähenden Flächen abfliegen, um abgelegte Rehe zu detektieren;
  2. Wild schon 1-2 Tage vor der Mahd vergrämen (auch durch die Jägerschaft möglich);
  3. Mähen von innen nach außen um den Tieren einen Fluchtweg zu lassen; 
  4. Anbringen Ketten und Glocken an einem verlängerten Arm des Mähgerätes um die Zone der nächsten Mähbreite abzustreifen und so allfällig dort liegende Rehe aufzuscheuen.
  • Auf kleineren, nicht-landwirtschaftlich genutzten Flächen kann vor Mäharbeiten die Wiese abgesucht werden oder hoch gemäht werden, wodurch kleinere Tiere, wie Igel, Amphibien, etc. geschützt werden können.
  • Baum- und Strauchschnitt nur außerhalb der Brutzeit (Oktober bis Februar) durchführen – Vogelnester sind gesetzlich geschützt.
  • Keine Tierkinder anfassen: Menschengeruch kann bei manchen Arten zur Verstoßung führen.
  • Keine Fütterung von Wildtieren im Garten oder an Wegen – es fördert Abhängigkeit und Konflikte.
  • Keine Tiere aus Mitleid mitnehmen – Hilfe ist oft nur dann sinnvoll, wenn sie koordiniert und fachlich abgesichert ist.

Anlaufstellen in Vorarlberg

Im Zweifelsfall gilt: Erst nachfragen, dann handeln.
Fachkundige Beratung erhalten Sie bei:

Diese Stellen helfen einzuschätzen, ob ein Eingreifen erforderlich, erlaubt und tierschutzgerecht ist – und nennen ggf. geeignete Pflegestellen oder weitere Kontakte.