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Zurück ÖBB-Infrastruktur AG, Wien

Teilkonzentriertes UVP-Genehmigungsverfahren betreffend das Vorhaben "ÖBB-Strecke Innsbruck – Bludenz, Bings - Bludenz, 2-gleisiger Ausbau Klosterbogen (km 133,942 bis km 135,120)"

ÖBB-Strecke Innsbruck – Bludenz, Bings - Bludenz, 2-gleisiger Ausbau Klosterbogen (km 133,942 bis km 135,120) im Gemeindegebiet von Bludenz

Beginn der Veröffentlichung: 20.07.2026

Ende der Veröffentlichung: 23.11.2026

Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/-/%C3%B6bb-infrastruktur-ag-wien-2

Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 15.10.2026 22:27

Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz hat als gemäß § 24 Abs 3 UVP-G 2000 von der Vorarlberger Landesregierung betraute Behörde mit Bescheid vom 25.09.2026, Zl BHBL-II-960-23/2026-47, die naturschutzrechtliche Bewilligung für den 2-gleisigen Ausbau der ÖBB-Strecke Innsbruck-Bludenz (Klosterbogen), die Verlegung der Landesstraßen L190 und L97 inklusive Errichtung eines Kreisverkehrs sowie die Errichtung von Geh- und Radwegen und Brücken im Gebiet von Bludenz erteilt. Das durchgeführte Ermittlungsverfahren hat ergeben, dass das Vorhaben umweltverträglich ist.

 

Nach § 24f Abs 13 UVP-G 2000 ist der Bescheid bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz und dem Amt der Stadt Bludenz sowie der Gemeinde Stallehr mindestens acht Wochen zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Mit Ablauf von zwei Wochen nach dieser Kundmachung gilt der Bescheid auch gegenüber jenen Personen als zugestellt, die sich am UVP-Verfahren nicht oder nicht rechtzeitig (§§ 9 und 9a UVP-G bzw §§ 44a iVm 44b AVG) beteiligt und deshalb die Parteistellung verloren haben.

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Postanschrift: Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz

Standortanschrift: Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz

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