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Das Land Vorarlberg unterstützt die Installation von thermischen Solaranlagen in Wohnbauten mit einmaligen Zuschüssen. Auf dieser Seite sind die wichtigsten Förderkriterien kurz zusammengefasst. Die vollständigen Informationen finden Sie in der „Energieförderungsrichtlinie 2013“ oder die wichtigsten Punkte zusammengefasst im „Folder Energie 2013“ in der Infobox am Ende dieser Seite.
1.) Wer und Was wird gefördert:
Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen des Förderwerbers und von der Größe des Hauses. Die Gebäude müssen als ganzjähriger Hauptwohnsitz genutzt werden (keine Ferienwohnung, kein Zweitwohnsitz). Förderwerber können Eigentümer, Mieter (mit Zustimmung des Eigentümers), Bauträger etc. sein. Gefördert werden:
• Anlagen zur Warmwasserbereitung mit einem Deckungsanteil von mindestens 60 %
• Anlagen zur Heizungsunterstützung mit einem Deckungsanteil von mindestens 15 %
• Anlagen zur Heizungsunterstützung mit einem Deckungsanteil von mindestens 20 %
2.) Wann brauchen Sie einen Energieausweis:
Der Energieausweis ist eine Art „Typenschein“ des Gebäudes. Er zeigt wie gut der Heizwärmebedarf (HWB) eines Gebäudes ist. Der Heizwärmebedarf ist jene Wärmemenge, die einem beheiztem Raum zugeführt werden muss um eine Temperatur von 20°C zu halten. Die Einheit des HWB ist Kilowattstunden pro m² Bruttogeschossfläche (BGF) und Jahr (kWh/m²BGF Jahr). Bei der Förderung von thermischen Solaranlagen ist in folgenden Fällen ein Energieausweis erforderlich:
3.) Solaranlagen – Die wichtigsten Förderkriterien
Bei Fragen zu den technischen Förderkriterien wenden Sie sich bitte an Ihren Installateur, einen Energieberater oder an das Energieinstitut.
4.) Solaranlagen – Förderkategorien / Förderhöhen:
Förderkategorien:
Die Förderung erfolgt im Neubau und im Altbau in folgenden vom Heizwärmebedarf (HWB) abhängigen Kategorien:
Für den Erhalt der Bonusstufe 1 und Bonusstufe 2 im Altbau muss die Baubewilligung des betroffenen Gebäudes zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegen.
Förderhöhe:
Die Förderung erfolgt in Form von einmaligen Zuschüssen. Je nach erreichter Förderkategorie, nach Art der Solaranlage (Anlage zur Warmwasserbereitung, Anlage mit Heizungsunterstützung) und versorgtem Gebäudetyp (Eigenheim mit maximal 2 Wohnungen, Mehrfamilienhaus mit mindestens 3 Wohnungen oder Gemeinschaftsanlage mit mindestens 2 getrennten Wohnobjekten) wird ein Fixbetrag pro Gebäude bzw. pro Wohneinheit gewährt.
Die Förderhöhen finden Sie im Folder Energie oder im § 8 der Energieförderungsrichtlinie 2013 (siehe Infobox am Ende dieser Seite).
5.) Zusatzförderung der Gemeinden:
Zum Teil werden für Solaranlagen durch die Gemeinden zusätzliche Förderungen gewährt. Informationen erhalten Sie auf Ihrem Gemeindeamt oder beim Energieinstitut Vorarlberg.
6.) Auskünfte / Anträge:
Alle erforderlichen Formulare finden Sie unter Anträge und Formulare.
Bitte beachten Sie, dass der vollständige ausgefüllte Förderungsantrag spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme der Anlage eingereicht werden muss. Alle für die Antragsstellung erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Rückseite des Antragsformulars.
Weitere Auskünfte erhalten Sie telefonisch bei Herrn Weber Dominikus (05574/511-26113), Frau Mähr Katharina (05574/511-26125) oder per E-Mail unter energie@vorarlberg.at, beim Energieinstitut Vorarlberg (05572/31202-0), bei Installateuren oder bei Energieberatern.
Download:
Energieförderungsrichtlinie 2013 (175 kB)
Energieförderungsrichtlinie 2012 (458 kB)
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme