Landstände
Nachdem die Habsburger im ausgehenden Mittelalter das herrschaftlich zersplitterte Gebiet des späteren Vorarlberg nach und nach in ihre Hand gebracht hatten, entwickelten sich die „Landstände“ als eine institutionalisierte Vertretung der österreichischen Untertanen der drei Städte Feldkirch, Bregenz und Bludenz sowie der zuletzt 21 ländlichen Gerichte. Deren Abgesandte versammelten sich zu „Landtagen“, die der Landesfürst anfangs meist nach Feldkirch, später auch immer öfter nach Bregenz einberief. Als Versammlungsort für informelle Gespräche der Stände diente das Gasthaus „zum Bauern“ bei Altach.
Steuerwesen, Landesverteidigung und Landeseinheit
Hauptaufgabe der Landstände waren die Genehmigung der vom Landesherrn geforderten außerordentlichen Steuern, deren Einhebung sowie die Mitwirkung an der Organisation der Landesverteidigung. Erfolgreich waren sie auch mit ihren Bemühungen um den Erhalt der österreichischen Landeshoheit über Vorarlberg. Sowohl 1655, als Dornbirn an die Grafen von Hohenems abgetreten werden sollte, wie auch 1702, als der Plan erwogen wurde, Vorarlberg zwischen der Abtei St. Gallen und der Abtei Kempten aufzuteilen, verhinderten die Stände diese Vorhaben unter hohem finanziellen Aufwand, der von der Bevölkerung getragen wurde. Das Wirken der Stände trug wesentlich zur Entstehung eines Landesbewusstseins bei. Die staatlichen Reformen des 18. Jahrhunderts und schließlich die nach der Abtretung Vorarlbergs an Bayern (1805) erfolgte Aufhebung aller regionalen Verfassungen im Jahre 1808 besiegelten das Ende des Vorarlberger Ständewesens.
Das Revolutionsjahr 1848
Im Revolutionsjahr 1848 erkämpften die Vorarlberger einen erstmals nach modernen demokratischen Regeln gewählten Landtag, der in weiterer Folge eine Landesverfassung ausarbeitete und beschloss. Aber schon wenig später siegte der Absolutismus, das Land verlor seine Vertretung und wurde mit Tirol vereinigt.
Oktoberdiplom 1860 und Februarpatent 1861
Mit dem „Oktoberdiplom“ vom 20. Oktober 1860 wurde Vorarlberg als eigenes Land anerkannt, dem Kaiser Franz Joseph mit dem „Februarpatent“ vom 26. Februar 1861 einen Landtag mit Sitz in Bregenz zubilligte. Er erhielt – unter dem Vorbehalt der jeweiligen kaiserlichen Sanktion – das Gesetzgebungsrecht in Landesangelegenheiten, beschränkt auf Land- und Forstwirtschaft, öffentliche Bauten, Wohltätigkeitsanstalten und den Landesvoranschlag. Dazu kam die Mitwirkung bei der Landesverteidigung, bei den Gemeinde-, Kirchen- und Schulsachen sowie bei der allgemeinen Landeswohlfahrt. Den Vorsitz führte der vom Kaiser ernannte Landeshauptmann. Als ausführendes Organ fungierte der Landesausschuss. Zunächst dominierten in der Vorarlberger Landesvertretung die Liberalen, von 1870 an die Katholisch-Konservativen, aus denen später die Christlichsoziale Partei hervorging.
Selbständigkeitserklärung 1918
Wenige Tage vor dem Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen Monarchie trat am 3. November 1918 eine provisorische Landesversammlung in Bregenz zusammen. Unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker beschloss sie einstimmig die Gründung Vorarlbergs als „eigenes selbständiges Land“ im Rahmen des österreichischen Staates und gab sich am 14. März 1919 eine Landesverfassung. Sie wurde 1923 an die österreichische Bundesverfassung angepasst. Die Landtagswahlen von 1919 brachten folgendes Ergebnis: 22 Abgeordnete der Christlich-Sozialen, 5 Sozialdemokraten, 2 Deutsch-Freiheitliche und 1 unabhängiger Bauernbündler. 1923, 1928 und 1932 änderte sich daran nur wenig.
Ständestaat und NS Herrschaft
Die schwierigen politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Österreich bereiteten der jungen Demokratie ein vorläufiges Ende. Mit dem Übergang zum autoritären Ständestaat trat 1934 an die Stelle eines vom Volk gewählten ein vom Landeshauptmann auf berufsständischer Grundlage ernannter Landtag. Am 11. März 1938 übernahmen die Nationalsozialisten die Macht. Mit dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich verlor Vorarlberg seine Selbständigkeit, das Land wurde an Tirol angegliedert.
Neubeginn 1945
Im Frühjahr 1945 beendeten französische und marokkanische Truppen die mehr als siebenjährigen Gewaltherrschaft. Am 11. Dezember 1945 konstituierte sich der wenige Wochen zuvor demokratisch gewählte Landtag – der erste seit 1932 – und setzte die Verfassung von 1923 wieder in Kraft. Mehrfach überarbeitet, bildet sie bis heute die Grundlage der Landtagsarbeit.
Ausstellung des Vorarlberger Landesarchivs im Foyer des Landtags, 5. April bis 6. Mai 2011
Im Rahmen des Jubiläums „150 Jahre Vorarlberger Landtag“ zeigt eine Ausstellung im Landtagsfoyer Vorläufer des heutigen Landtags, die Vorarlberger Landstände.
Dem Untertitel der Ausstellung „Die Vorarlberger Landstände – ein Gang durch ihre Geschichte“ kommt dabei zweifache Bedeutung zu: eine inhaltliche und eine formale.
Die inhaltliche Bedeutungsebene zielt in konventioneller Weise auf die chronologische Anordnung der Darbietungen ab. Die Ausstellung beginnt mit Begriffsbestimmungen und allgemeinen historischen Erklärungen, zieht dann einen Bogen über die Entstehung, die Anfangsphase und den Höhepunkt der Macht hin zu den Zeiten des Niedergangs und weit darüber hinaus.
Der Untertitel „Ein Gang durch ihre Geschichte“ entspricht aber auch der Form, in der die Ausstellung gestaltet wurde: Sie bildet einen Gang im Sinn eines Durchganges, der den Betrachter mit Informationen durch die Vergangenheit geleitet.
Die Ausstellung wurde darüber hinaus bewusst zwischen den beiden Eingängen in den Plenarsaal eingerichtet. Damit bildet die Geschichte der Stände für kurze Zeit nicht nur chronologisch, sondern auch räumlich die Vor-Geschichte des Landtags.
Vortragsreihe im Vorarlberger Landesarchiv