Der Landtag als Parlament
Der Landtag ist das Parlament des Landes Vorarlberg. Er hat als zentrale Aufgaben die Gesetzgebung, die Wahl und Kontrolle der Landesregierung sowie die Festlegung der Einnahmen und Ausgaben des Landes (Budget). Die Existenz eines eigenen Parlaments für Vorarlberg ermöglicht die eigenständige Wahrnehmung wichtiger Aufgaben im Interesse der Landesbevölkerung.
Wahl des Landtages
Die 36 Mitglieder des Landtages werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind die österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die im Landesgebiet ihren Hauptwohnsitz haben und am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Es besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen mit Wohnsitz im Ausland wählen. In den Landtag gewählt werden können Wahlberechtigte, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Aufgaben
Das Land hat sehr viele für die Menschen unmittelbar erfahrbare Aufgaben zu erfüllen, wie etwa:
Landesgesetzgebung
Dem vom Volk gewählten Landtag kommt die Gesetzgebung zu. Die Gesetzgebung hat die Aufgabe, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger festzulegen und die Vorschriften, die von den Behörden des Landes und der Gemeinden zu beachten sind, zu erlassen.
Wahl der Landesregierung
Die Landesregierung ist die oberste Verwaltungsbehörde im Land. Sie ist für die konkrete Umsetzung der Gesetze und sonstigen Beschlüsse des Landtages verantwortlich. Die Landesregierung wird vom Landtag auf die Dauer der Landtagsperiode von fünf Jahren gewählt. Die Landesregierung besteht aus dem Landeshauptmann, dem Landesstatthalter und fünf weiteren Mitgliedern (Landesrätinnen und Landesräten).
Kontrolle der Verwaltung
Besondere Bedeutung kommt der Ausübung der Kontrollrechte des Landtages gegenüber der Landesregierung und den ihr unterstellten Behörden zu: So können die Mitglieder des Landtages Anfragen an das in einer bestimmten Angelegenheit zuständige Mitglied der Landesregierung stellen. Die Landesregierung erstattet dem Landtag jährlich einen Rechenschaftsbericht. Im Landtag werden auch die Berichte der Landesvolksanwältin, des Landes-Rechnungshofes sowie des Rechnungshofes des Bundes diskutiert. Diese Einrichtungen sind als Organe des Landtages tätig.
Landesbudget
Wichtig ist zudem die Kontrolle des Landtages über das Landesbudget, das jährlich vom Landtag genehmigt werden muss.
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