Der Nationalrat
Der Nationalrat hat 183 Mitglieder. Die Abgeordneten werden vom Volk in Wahlkreisen nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Durch die Wahl in Wahlkreisen ist sichergestellt, dass die Bevölkerung in den Ländern im Nationalrat angemessen repräsentiert wird. Das Verhältniswahlrecht wiederum garantiert, dass die Verteilung der Mandate im Nationalrat im Wesentlichen dem Stimmenanteil der jeweiligen wahlwerbenden Parteien entspricht. Sofern der Nationalrat nicht vorzeitige Neuwahlen beschließt, dauert die Legislaturperiode vier Jahre.
Die Vorarlberger Vertreter im Nationalrat:
Christoph Hagen (Team Stronach)
Der Nationalrat ist die erste Kammer des Parlaments. Der Nationalrat beschließt die Bundesgesetze. Verfassungsgesetze bedürfen dabei einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, für sonstige Bundesgesetze reicht die einfache Mehrheit.
Da in Österreich die meisten Gesetzgebungszuständigkeiten beim Bund angesiedelt sind, verfügt der Nationalrat über eine große politische Macht.
Die Vorarlberger Vertreter sind in zahlreichen Ausschüssen aktiv, wo die Entscheidungen des Nationalrates vorbereitet werden.
Die Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates müssen anschließend dem Bundesrat vorgelegt werden, der jedoch in den meisten Fällen nur ein sogenanntes aufschiebendes Vetorecht hat. Der Nationalrat kann sich mit einem Beharrungsbeschluss über den Einspruch des Bundesrates hinwegsetzen. Nur dann, wenn ein Verfassungsgesetz die Zuständigkeiten der Länder beschränkt, bedarf dieses der Zustimmung des Bundesrates (Zweidrittelmehrheit!).
Künftige Reformbestrebungen müssen darauf abzielen, dass die Mitwirkungsrechte der Länder an der Bundesgesetzgebung gestärkt und die Gestaltungsspielräume der Länder stärker beachtet werden müssen.