Rechenschaftsberichte
Rechenschaftsberichte der Vorarlberger Landesregierung an den Vorarlberger Landtag
Gemäß Artikel 62 Abs.1 der Vorarlberger Landesverfassung hat die Landesregierung dem Landtag jährlich einen Rechenschaftsbericht über das abgelaufene Verwaltungsjahr vorzulegen.
Der Rechenschaftsbericht gibt einen vertieften Einblick in die Tätigkeiten und finanziellen Aufwendungen der verschiedenen Bereiche der Landesverwaltung. Im Bericht integriert sich auch die Informationen über die Besorgung von Bundesangelegeheiten durch Landesdienststellen im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung.
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